Gutstunden innerhalb aktive Altersteilzeit
Ich bin in der aktiven Phase der ATZ und baue aktuell meine gesammelten Stunden (ATZ Stundenkonto) ab.
Diese hätte ich die letzten zwei Jahre aufgebaut und gehe danach, September, in die passive
Arbeitsphase. Ich brauche bis dahin nicht mehr zu arbeiten.
Es geht also nahtlos in die passive Phase der ATZ.
Jetzt bin ich aktuell erkrankt was voraussichtlich wohl ca. Zwei Wochen dauert.
Was passiert mit meinen angesammelten Stunden, hier werde ich ja ca. 80 Stunden überbehalten.
Habe ich hier ein Anrecht auf Auszahlung ? Oder gehen die einfach unter?
Hallo Gerd,
immer diese Jäger und _Sammler_ ;-) ...nein, hier im Rentenforum wird Ihnen diese spezielle ATZ-Frage niemand beantworten können. Was sagt der Arbeitgeber, der Betriebsrat, ggf. die Arbeitsagentur, oder die Krankenkasse als Beitragseinzugsstelle? Fragen Sie direkt nach, nicht sekundär ...
...nicht dass diese Frage nicht auch (bei gleichen Fällen) in der DRV auftauchen würde, ist nur keine rentenrechtlichen Frage, worauf HIER im Forum die Experten/in oder halbwissende 8-) User antworten können.
Gruß
w.
Ähnlich wie bei mir, aber dieses Risiko bin ich nicht eingegangen. Ich habe alle Überstd. und Urlaub frühzeitig genommen, dann kann man immer noch die letzten 4 Wochen in der Arbeitsphase sich krank schreiben lassen.
Hallo Gerd,
bei dieser doch eher arbeitsrechtlichen Frage können wir hier im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht wirklich weiterhelfen. Insoweit möchte ich auch auf den Beitrag von „W*lfgang“ verweisen.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht möchte ich jedoch noch darauf hinweisen, dass es bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldzahlung (also außerhalb der Entgeltfortzahlung) in der aktiven Phase der Altersteilzeit dazu kommen kann, dass die Zeit des Krankengeldbezugs unter Umständen nachgearbeitet werden muss (siehe hierzu insbesondere auch die Rechtliche Arbeitsanweisung der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung zum Altersteilzeitgesetz: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=ATGR2.5).
Sollte ja jeder wissen in ATZ, immer aufpassen das man in der Lohnfortzahlung bleibt.
Wenn über die Anrechnung von Überstunden Freizeit geplant ist, dann verfallen die Überstunden auch wenn der AN erkrankt (nicht wie beim Urlaub geregelt!). Also, keine Auszahlung.