Hallo Gerd,
bei dieser doch eher arbeitsrechtlichen Frage können wir hier im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht wirklich weiterhelfen. Insoweit möchte ich auch auf den Beitrag von „W*lfgang“ verweisen.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht möchte ich jedoch noch darauf hinweisen, dass es bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldzahlung (also außerhalb der Entgeltfortzahlung) in der aktiven Phase der Altersteilzeit dazu kommen kann, dass die Zeit des Krankengeldbezugs unter Umständen nachgearbeitet werden muss (siehe hierzu insbesondere auch die Rechtliche Arbeitsanweisung der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung zum Altersteilzeitgesetz: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=ATGR2.5).