Der Titel hört sich komisch an, ist aber tatsächlich so.
Die Fakten:
Am 22.11.2017 wurde bei mir Magenkrebs diagnostiziert. Nach der Chemo wurde wurde am 07.03.2018 der Magen entfernt und ich war nach zwei Folgeoperationen bis 29.03.2018 im Krankenhaus. Am 18.04.2018 begab ich mich in die erste Reha, die am 21.04.2018 abgebrochen werden musste, da ich einen Darmverschluss erlitt. Es folgten zwei weitere OP´s und ich war vom 22.04.2018 bis 09.05.2018 wieder im Krankenhaus. Die zweite Reha wurde vom 14.06.2018 bis 05.07.2018 erfolgreich durchgeführt, aus der ich als "krank" bzw. "arbeitsunfähig" entlassen wurde. Im Reha-Abschlussbericht wurde aufgeführt, dass ich keine 3 Stunden mehr arbeiten könne. Ich habe zweimal einer "Umdeutung" der DRV zeitnah widersprochen, da ich zu diesem Zeitpunkt hoffte über einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" wieder ins Berufsleben zurück zu finden.
Die Krankenkasse hat mir dann am 12.09.2018 dann das Dispositionsrecht entzogen und hat mich am 18.10.2018 dazu gedrängt, unter Androhung das Krankengeld zum 02.11.2018 einzustellen, einen Rentenantrag zu stellen. Dazu schickte mir die KK am 01.11.2018 extra einen eigenen Rentenberater nach Hause, der mit mir den Rentenantrag ausfüllte.
Heute rief ich wegen einer anderen Angelegenheit meine KK an und erfuhr im Gespräch durch Zufall, dass ich seit 01.10.2018 bei der KK als Rentner geführt werde.
Da ich die Möglichkeit habe mein Rentenkonto von zu Hause einzusehen stand da tatsächlich folgendes im Versicherungsverlauf:
"22.11.17-21.11.18 Rentenbezug mit Zurechnungszeit"
und nach weiteren Zeiten des Krankengeldes folgte
"01.10.18-21.11.18 Rentenbezug".
Können KK und DRV mich soweit mit dem Rentenbeginn zurück datieren, also auf den Tag der Diagnosestellung, obwohl eine Arbeitsunfähigkeit erst am 05.07.2018 durch den Reha-Abschlussbericht festgestellt wurde?
Ich habe noch keinen Rentenbescheid erhalten und auf Nachfrage bei der DRV Bund wurde mir gesagt, dass dieser am 15.11.2018 rausgegangen sei, aber evtl. die Zustellung 14 Tage dauern könnte.
Ist dieses Vorgehen und den Rentenbeginn auf den "Tag der Diagnosestellung" zurück zu datieren rechtens ohne einen Reha-Verlauf abzuwarten?
Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten oder muss ich das so hinnehmen? Hat jemand eine Idee???