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Experten-Antwort

Habe ich Anrecht auf mein Gutachten?

von Herr P.05.09.2015 | 15:15
1337 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, im Herbst 2009 ist ein Gutachten bzw. ein Test von mir gemacht worden, ob ich dazu in der Lage wäre eine Umschulung zu absolvieren. Dieser Test bzw. Tests waren sehr negativ ausgefallen sodass seitens der DRV und dem Dafürhalten des Berufsförderungswerkes in dem die Test stattfanden, ein Aufnahmeverfahren für eine Aufnahme in einer WfbM einzuleiten wäre. Ich benötige eine Kopie des Gutachtens. Habe ich ein Anrecht darauf eine Kopie zu erhalten? Ich wäre sehr dankbar wieder eine kompetente Antwort zu erhalten. Ich wünsche allen Beteiligten ein schönes Wochenende. P.S.: Ich arbeite heute in einer Bundesbehörde im mittleren nichttechnischen Dienst als das was ich immer wollte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr P.,

wir schliessen uns den Ausführungen von W*lfgang an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 06.09.2015 | 00:20
Fordern Sie es doch einfach an. Hoffentlich liegt es nach 6 Jahren noch vor.
W*lfgangam 06.09.2015 | 20:11
Hallo Herr P., ja natürlich steht Ihnen das Recht auf Akteneinsicht zu. Ggf. ist es bereits digitalisiert und wird Ihnen auf Anforderung in Papierform reproduziert übersandt. Es sei denn, es enthält einen 'Sperrvermerk': nur in Gegenwart eines Arztes zur Bekanntgabe freigegeben - das erfahren Sie nach Ihrer Anfrage und müssen sich das evtl. bei einem Arzt Ihres Vertrauens 'eröffnen' lassen. Gruß w.
Herr P.am 08.09.2015 | 20:24
Vielen herzlichen Dank! Dann werde ich mich gleich morgen anrufen und das Papier in Kopie anfordern! Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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