Hallo!
Ich war 6 Jahre arbeitslos auf Alg2 und anschließend habe ich geheiratet und bekam seither keine Leistungen jeglicher Art mehr. Seit Ende letzten Jahres beziehe ich volle EU-Rente.
Nun möchte ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen, da ich noch zu jung für Dauerrente bin. Kann ich da Übergangsgeld bekommen? Die Dame am Telefon von der RV sagte mir das würde dann aus Tarifentgelt berechnet, aber ich glaube ich habe doch gar keinen Anspruch, da nie gearbeitet?
Bitte keine Ratschläge wie "das rechnet der SB dann aus bei Antragstellung", denn ich kann gar keinen Antrag stellen wenn ich nicht weiß ob ich das Übergangsgeld auch bekomme, denn bei der Reha fällt auf jeden Fall meine Rente weg und ganz ohne EInkommen wird es nicht gehen (ich habe KEINEN Anspruch auf Sozialleistungen!).
Und auch zu einer Beratung kann ich nicht gehen, da es hier über die Online Terminbuchung keinen einzigen freien Termin in den nächsten Monaten gibt.
Daher bitte nur eine klare und einfache Antwort auf die Frage, ob man Übergangsgeld bekommen kann wenn man die letzten 8 Jahre nach seiner Ausbildung entweder arbeitslos oder Rentner war.
Danke für die Hilfe!