" Übergangsgeld
Voraussetzungen der Rentenversicherung :
Das Übergangsgeld der Rentenversicherung zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Reha.
Die Rentenversicherung zahlt Übergangsgeld
•bei Erhalt von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
•bei Erhalt von Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation.
•während der Teilnahme an einer Berufsfindung oder Arbeitserprobung, wodurch kein oder ein geringeres Arbeitsentgelt erzielt wird.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
•Der Antragsteller muss vorher aufgrund einer beruflichen Tätigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben und Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben
oder
z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezogen haben.
•Die rentenrechtlichen Voraussetzungen zu den Ergänzenden Leistungen zur Reha müssen erfüllt sein. "
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Uebergangsgeld-488.…
Die Berechnungsgrundlagen können Sie da auch entnehmen.