Mit dem Merkzeichen Bl haben Sie doch Anspruch auf Blindengeld.
Da Sie dies bei der Aufzählung Ihrer Finanzen nicht erwähnen – könnte es sein, dass Sie es nicht beantragt haben?
Die Höhe des Blindengeldes ist regional unterschiedlich: In Hamburg sind es monatlich 667,- Euro, in Niedersachsen nur ca. 320,- Euro…
Wenden Sie sich doch an den Blindenverein in Ihrer Region, dort wird man Sie diesbezüglich beraten.
Hier die Website des deutschen Blindenvereins :
http://www.dbsv.org/
Wenn die Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz auch sozusagen „objektiv betrachtet“ unzumutbar und krankmachend sind, wenn es beispielsweise Verstöße gegen die Arbeitszeitenregelung etc. gibt, sollten Sie sich an das Integrationsamt wenden.
Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ist eine bestimmte Vorversicherungszeit bei der Rentenversicherung notwendig.
Es sieht so aus, als könnte das bei Ihnen knapp werden. Von der Ausbildungszeit können insgesamt nur drei Jahre angerechnet werden. Zusammen mit den eineinhalb Jahren der Berufstätigkeit dürfte das leider nicht ausreichen.
Davon abgesehen läge eine Erwerbsminderungsrente natürlich beträchtlich unterhalb Ihres jetzigen Einkommens. Dann träfe Ihr Vergleich mit dem Bezug von Hartz VI wirklich zu.
Zum Anderen:
Ob Sie aus medizinischen Gründen eventuell Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben könnten, lässt sich schwer beurteilen.
Aus der Aufzählung ihrer Merkzeichen kann man lediglich dem Bl entnehmen, dass Sie blind sind. Die anderen Merkzeichen B,G,H,RF gibt es dann ja automatisch.
Das allein würde nicht ausreichen. Falls Ihr „nicht mehr können“ das Zeichen einer psychischen Erkrankung ist, sähe die Sache eventuell anders aus.
Diese Dinge sollten Sie unbedingt mit Ihrem Arzt besprechen. Es macht den Eindruck, dass Sie eher eine Reha brauchen, als eine Rente.