Hallo und guten Tag!
Der folgende Fall ist ziemlich vertrackt und kann vermutlich nur von einem erfahrenen Experten beantwortet werden.
Kurz zusammengefasst, geht es um Folgendes: Ich war bis Dezember 2015 Bezieher von ALG I. Während der gesamten Zeit versuchte ich, bei der DRV meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben durchzusetzen. Ohne Erfolg: Mein Widerspruch wurde in diesem Monat abgelehnt. Mir bleibt also nur noch die Klage vor dem Sozialgericht. Die wird vermutlich Monate bis Jahre bis zum Abschluss dauern. Solange ich keine Teilhabe erreiche, gibt es kein Übergangsgeld. ALG I gibt es auch nicht mehr, weil es abgelaufen ist. Die private Krankenversicherung zahlt kein Krankengeld, weil ich in meinem Beruf als Journalist berufsunfähig bin und sich beides ausschließt. ALG II gibt es nicht, weil meine Frau zwar bescheiden verdient, aber zuviel, als dass ich ALG II erhielte. Ich bin seit mehr als 6 Wochen krank geschrieben und Schwerbehindert (GdB 50) So, jetzt meine Fragen:
1) Hab' ich irgendeine Möglichkeit übersehen, finanzielle Ansprüche geltend zu machen?
2) Ist es möglich/sinnvoll, jetzt eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen? Oder schließt sich das aus, solange ich gerichtlich versuche, die Teilhabe zu erreichen?
3) Zahlt irgendwer weiter in meine Rente ein, oder müsste ich das selbst tun? Wäre es empfehlenswert, freiwillig zu zahlen - wenn ja, wie viel?
Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten - gerne auch auf nur eine der Fragen - oder Hilfen in dieser schwierigen Gemenge-Lage.