Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Dr. Christoph Pütz,
zu Frage 1:
Besteht kein Anspruch mehr auf ALG1, so bleibt als möglicher Leistungsträger für den Lebensunterhalt nur noch das Jobcenter. Dabei wird immer die Bedürftigkeit geprüft. Besteht keine Bedürftigkeit im Sinne des SGB II, so werden keine weiteren finanziellen Leistungen gezahlt.
Dabei ist zu beachten, dass die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht automatisch zu einer Zahlung von Übergangsgeld führt.
Sollte es zur gewünschten Bewilligung kommen, so wird immer im ersten Schritt ein Gespräch mit dem zuständigen Rehafachberater geführt.
Welche konkreten Leistungen dann im Sinne des Versicherten bewilligt werden entscheidet Ihr zuständiger Rehafachberater im Einzelfall. Erst die Teilnahme an einer konkret bewilligten Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben kann einen Anspruch auf Übergangsgeld auslösen.
Zu Frage 2:
Grundsätzlich ist es Ihnen freigestellt, ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wird. Der Rentenversicherungsträger bzw. das SG prüft immer Reha vor Rente. Mit Ihrem Begehren auf Teilhabeleistungen wünschen Sie ja Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung. Der Wunsch auf Verrentung widerspricht diesem Interesse.
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wäre daher grds. nicht das geeignete Mittel, um die finanzielle Notsituation bis zu einer möglichen Bewilligung von Teilhabeleistungen zu überbrücken.
Zu Frage 3:
Wir würden Ihnen dringend raten, sich zu dem Thema freiwillige Beiträge und Rentenanwartschaften in einer Beratungsstelle vor Ort konkret beraten zu lassen.
Es dürfte viel eher der Rentenantrag negativ beschieden bzw. auf Eis gelegt werden. Das ist eher unwahrscheinlich, weil es auf den Beginn der rentenrelevanten Erwerbsminderung ankommt und nicht auf das Antragsdatum. Viel klüger wäre es, den LTA-Antrag zurückzuziehen und dann EM-Rente zu beantragen, wenn man meint, rentenrelevant erwerbsgemindert zu sein. Zwei sich völlig widersprechende Anträge gleichzeitig zu stellen, wäre völliger Blödsinn. Entweder ist man rentenrelevant erwerbsgemindert oder man ist es nicht.
Hallo GroKo! Vielen herzlichen Dank für Ihren überaus tiefgründigen und wohl durchdachten Tipp! Dass ich da noch nicht selbst drauf gekommen bin . . . Manchmal braucht man eben einen Anstoß von einem kompetenten Experten, um einzusehen, dass man bisher nur geistigen Dünnschiss abgesondert hat!Hallo und guten Tag! Der folgende Fall ist ziemlich vertrackt und kann vermutlich nur von einem erfahrenen Experten beantwortet werden. Kurz zusammengefasst, geht es um Folgendes: Ich war bis Dezember 2015 Bezieher von ALG I. Während der gesamten Zeit versuchte ich, bei der DRV meinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben durchzusetzen. Ohne Erfolg: Mein Widerspruch wurde in diesem Monat abgelehnt. Mir bleibt also nur noch die Klage vor dem Sozialgericht. Die wird vermutlich Monate bis Jahre bis zum Abschluss dauern. Solange ich keine Teilhabe erreiche, gibt es kein Übergangsgeld. ALG I gibt es auch nicht mehr, weil es abgelaufen ist. Die private Krankenversicherung zahlt kein Krankengeld, weil ich in meinem Beruf als Journalist berufsunfähig bin und sich beides ausschließt. ALG II gibt es nicht, weil meine Frau zwar bescheiden verdient, aber zuviel, als dass ich ALG II erhielte. Ich bin seit mehr als 6 Wochen krank geschrieben und Schwerbehindert (GdB 50) So, jetzt meine Fragen: 1) Hab' ich irgendeine Möglichkeit übersehen, finanzielle Ansprüche geltend zu machen? 2) Ist es möglich/sinnvoll, jetzt eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen? Oder schließt sich das aus, solange ich gerichtlich versuche, die Teilhabe zu erreichen? 3) Zahlt irgendwer weiter in meine Rente ein, oder müsste ich das selbst tun? Wäre es empfehlenswert, freiwillig zu zahlen - wenn ja, wie viel? Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten - gerne auch auf nur eine der Fragen - oder Hilfen in dieser schwierigen Gemenge-Lage.Ist doch ganz einfach, geh arbeiten und schon haste wieder Einkünfte.
Keine Ursache, Du siehst, bei Mir werden Sie geholfen.Ist doch ganz einfach, geh arbeiten und schon haste wieder Einkünfte.Hallo GroKo! Vielen herzlichen Dank für Ihren überaus tiefgründigen und wohl durchdachten Tipp! Dass ich da noch nicht selbst drauf gekommen bin . . . Manchmal braucht man eben einen Anstoß von einem kompetenten Experten, um einzusehen, dass man bisher nur geistigen Dünnschiss abgesondert hat!
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