Hallo frage,
bitte klären Sie die Fragen bezüglich einer Arbeitssuche und dem Bezug von Arbeitslosengeld direkt mit der Agentur für Arbeit und informieren Sie anschließend Ihre Krankenkasse über Ihr weiteres Vorgehen bzw. Planungen. Diese wird Sie dann auch über die möglichen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Krankengeldbezug beraten.
Solange nicht über Ihren Antrag auf Teilhabe entschieden ist, benötigt der Rentenversicherungsträger keine weiteren Informationen von Ihnen zu einer eventuellen Übergangsbeschäftigung.