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Experten-Antwort

Habe ich richtig verstanden? Antrag EMR und Teilzeitjob bzw. ALG1

von frage24.04.2012 | 11:08
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, ich (40) möchte nochmals nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe. Habe mich hier vorab informiert. Bin schon 14 Monate im Krankengeld! Zuvor war ich angestellt wurde aber (wie soviele hier) während Krankheit und laufender Probezeit gekündigt. Beim Arbeitsamt bin ich deshalb nicht (noch nicht) gemeldet. Krankengeld läuft nun 4 Monaten ab... Es läuft bei mir ein Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben". Antrag wurde im Okt. 2011 gestellt und erstmals abgelehnt. Nachdem ich Einspruch eingelegt habe, wird dieser immer noch bearbeitet. Nun habe ich auch aus einer beendeten Reha einen Rehabericht wo hervorgeht, dass ich "3 Stunden bis unter 6 Stunden" arbeiten kann. Hinweis: Mein Antrag zur "Teilhabe am Arbeitsleben" wird ja jetzt entweder genehmigt, abgelehnt oder in einen Erwerbesminderungsantrag gewandelt. Also 3 Möglichkeiten! Richtig???? Fragen: -Da ich mich nach der Reha nun einigermaßen arbeitsfähig fühle (Teilzeit), darf ich nun die AU beenden und mich arbeitssuchend melden? Also ALG1 und evtl. einen geeigneten Teilzeitjob suchen? -Muß ich dem Amt miteilen, dass ich einen Antrag auf Teilhabe laufen habe? Ja? -Muß ich dem Amt mitteilen, dass mich die Ärzte auf 3bisunter 6 Stunden einstufen?Nein? -Bekomme ich deshalb nur ein geringeres ALG1??? -Oder geht das dem Amt gar nix an. Ich sage dass ich mich Vollzeitjob vermitteln lassen möchte und suche in Wirklichkeit einen Teilzeitjob. Oder wäre es für meinen LTA Antrag sinnvoller, ich würde noch im Krankengeld also AU bleiben? Bin mir sehr unsicher! Danke frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo frage,

bitte klären Sie die Fragen bezüglich einer Arbeitssuche und dem Bezug von Arbeitslosengeld direkt mit der Agentur für Arbeit und informieren Sie anschließend Ihre Krankenkasse über Ihr weiteres Vorgehen bzw. Planungen. Diese wird Sie dann auch über die möglichen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Krankengeldbezug beraten.

Solange nicht über Ihren Antrag auf Teilhabe entschieden ist, benötigt der Rentenversicherungsträger keine weiteren Informationen von Ihnen zu einer eventuellen Übergangsbeschäftigung.

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