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Experten-Antwort

Habe ich richtig verstanden? Erwerbsminderungrentensystem

von berlinlive11.09.2012 | 09:53
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen zusammen, auch ich werde hoffentlich eine Erwerbsminderungsrente erwarten. Wenn auch wohl nur zu 50% befristet. Habe mich auch schon hier informiert. Trotzdem möchte ich mich nochmals versichern, ob ich das Richtig verstanden habe. -Erwerbsminderungsrenten werden in der REgel erstmals befristet (1, max 2 Jahre) erteilt? -Sollte ich eine 50% EMR erhalten, werden davon die Krankenkassenbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. -Fallen Beiträge zur ARbeitslosenversicherung an???? -Ich darf dann im Rahmen des Zuverdienstes max. bis 30 Stunden pro Woche davon max 6h pro Tag noch dazuverdienen. -Sollte ich in ALG1 sein, wird das ALG1 auf die REnte angerechnet. -sollte ich kein ALG1 mehr haben und auch keinen Job, dann müßte ich H4 beantragen???? -Um dies zu vermeiden, könnte ich mich Selbständig machen. Hier wäre dann wieder der Hinzuverdienst (zählt hier der Reingewinn vom Betrieb? Also abzügl. aller Kosten???) Vielen herzlichen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und Ihr Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, erhalten Sie diese

Rente unbefristet. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind von der bewilligten Rente zu zahlen. Zur Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an.

Sobald Ihr Verdienst 400 Euro überschreitet, kann eine volle Erwerbsminderungsrente nur noch anteilig gezahlt werden. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente liegen die Grenzen höher.

Maßgeblich ist bei einer selbständigen Tätigkeit der im Steuerbescheid ausgewiesene Gewinn.

Das Arbeitslosengeld wird nur auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet, bei der vollen Erwerbsminderungsrente besteht ein Erstattungsanspruch.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

LustigPeteram 11.09.2012 | 12:28
Erst mal abwarten, ob Rente bewilligt wirdt... wenn ja: Befristungen hängen meistens davon ab, ob sich der Gesundheitszustand verbessern kann bzw. wird, und ob Sie auf dem allg. Arbeitsmarkt wieder erwerbstätig sein können. Zum Hinzuverdienst: Sie haben eine Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR. Sofern diese Überschritten wird, wird die Rente gekürzt auf eine Teilrente. Es werden Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen. Sie zahlen 8,2 %, die Rentenversicherung 7,3 % Die Pflegeversicherung tragen Sie alleine. Je nachdem ob Sie Kinder haben oder nicht, zahlen Sie 1,95 % bzw. 2,2 % Beiträge an das Arbeitsamt fallen nicht an. Wenn Sie mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten, können Sie davon ausgehen, dass sich die Rentenversicherung nochmal mit Ihrem Gesundheitsstatus befassen wird und diesen nochmal überprüfen. Die Rente könnte entzogen werden. ALG 1 ist Hinzuverdienst und wird genauso behandelt, wie wenn Sie arbeiten oder selbstständig sind. Bei letzterem zählt der Einkommensteuerbescheid. H4 werden Sie nicht beantragen, sondern eher Grundsicherung. (Ist im Endeffekt auch wieder ein vom Steuerzahler finanzierter Zuschuss, hat nur einen anderen Namen...)
PfandflaschenRentneram 11.09.2012 | 14:24
Lassen sie sich von der Agentur für Arbeit bloß nicht in die Selbständigkeit zwingen. Sonst sind Sie danach womöglich finanziell erst recht beschissen dran. PfandflaschenRentner
Renaam 11.09.2012 | 16:00
Bevor sie planen, warten Sie doch erst mal die Entscheidung der DRV ab, ob Sie volle, halbe oder gar keine Rente erhalten!
Erwinam 11.09.2012 | 16:42
Leute die das Fell des Bären bereits verteilen bevor er erlegte wurde fallen meist damit auf die Sch... und das völlig zu recht.
sumsumam 12.09.2012 | 09:53
solche sch...beiträge (erwin) brauchen wir hier nicht! ist doch gut, dass man sich im vorfeld informiert!
Antwortam 13.09.2012 | 08:28
Aber recht hat er, der Erwin.
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