Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und Ihr Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, erhalten Sie diese
Rente unbefristet. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind von der bewilligten Rente zu zahlen. Zur Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an.
Sobald Ihr Verdienst 400 Euro überschreitet, kann eine volle Erwerbsminderungsrente nur noch anteilig gezahlt werden. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente liegen die Grenzen höher.
Maßgeblich ist bei einer selbständigen Tätigkeit der im Steuerbescheid ausgewiesene Gewinn.
Das Arbeitslosengeld wird nur auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet, bei der vollen Erwerbsminderungsrente besteht ein Erstattungsanspruch.