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Experten-Antwort

Habe ich was falsch gemacht? Teilerwerbsminderungsrente

von Ole-Jens08.11.2013 | 22:50
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7 Antworten

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Hallo liebe Internetgemeinde, nun nochmals zu meiner Situation. Die Reha Klinik hat in einem Gutachten bestätigt,dass ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann.In meinem jetzigen Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.Ich bin 49 Jahre alt. Seit 31 Jahren habe ich 3 Schichten gearbeitet.In 2012 wurde ich erneut sehr krank und habe dann mit den Betrieblichen Sozialdienst und einem Arbeitsmediziners(auf anraten) meinen Arbeitsvertrag auf 4,5 Stunden abgesenkt zum 10.11.2012 bis 31.12.2016. Ich musste handeln,da es mir gesundheitlich total schlecht ging und aus der Not heraus habe ich die Arbeitszeit gesenkt. Bis 31.12.12 war ich aber noch AU geschrieben. Am 03.12.12 stellte ich dann einen Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ich denke hier liegt auch ein Fehler von mir... oder auch nicht..ich weiß das nicht. In der Betreff Zeile habe ich geschrieben: Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ich habe niemals einen volle Rente beantragt.Davon war auch nie die Rede in meinen Schreiben. Nun gut..die KBS schickte mich für 8 Wochen in die REHA.Das Ergebnis ist nun bekannt. Vor 2 Tagen dann bekam ich den Bescheid der KBS. Wortlaut: Ihr Antrag vom 3.12.12 auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nach §....wird abgelehnt. Begründung: Nach den Feststellungen unseres med.Dienstes besteht noch ein Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann jedoch nicht gezahlt werden,da Sie einen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz bis Dezember 2016 innehaben. ENDE: Habe ich was falsch gemacht und wie sieht ihr das nun? Ich habe Kontakt mit meiner Gewerkschaft aufgenommen und Widerspruch eingelegt. Herzliche Grüße, OLE-JENS

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ole Jens,

zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir auf unsere Antwort vom 11.11.2013 von 11:55 Uhr zu Ihrem ersten Eintrag.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Jacksonam 09.11.2013 | 00:32
Grundsätzlich entscheidet alleine die DRV ob Teil-oder Vollrente.Das kann man nicht beantragen. Und da sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz haben bis 2016,besteht wohl auch kein Grund ihnen eine Rente zu bewilligen.
Leseram 09.11.2013 | 07:54
Grundsätzlich entscheidet alleine die DRV ob Teil-oder Vollrente.Das kann man nicht beantragen. Und da sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz haben bis 2016,besteht wohl auch kein Grund ihnen eine Rente zu bewilligen.
Er arbeitet nur 4,5 Stunden und hat somit Anspruch auf eine teiweise EM-Rente!
Richtig Sunny, der Widerspruch ist rechtens und Sie werden auch die Teil-EM bekommen (hat ja die DRV bestätigt). Es erstaunt mich immer mehr, was manche Sachbearbeiter der DRV da so vom Stapel lassen. Alles Gute
KSCam 09.11.2013 | 09:18
m.E. (siehe Ihr voriger Beitrag - warum eröffnen Sie eigentlich in 2 Tagen 2 Themen?) besteht grundsätzlich ein Teilrentenanspruch und es muss lediglich geprüft werden, ob Sie mit Ihrem 1500 € Verdienst die Verdienstgrenzen für eine Teilrente überschreiten. Ich würde versuchen am Montag bei der Sachbearbeitung der KBS anzurufen und in einem freundlichen Gespräch um Aufklärung bitten. Möglicherweise ist wirklich nur ein "blöder Fehler" (wer selbst noch nie etwas im Eifer des Gefechtes verbockt hat, möge sich aufregen) passiert, den man ohne das ganze Gedöhns mit Widerspruch und Anwalt innerhalb eines Telefonats in 15 Minuten auflösen kann.
Ole-Jensam 09.11.2013 | 12:59
Hallo KSC, ich habe nochmals alles zusammen getragen und das Thema nochmals eröffnet denn viele verstehen die Abläufe nicht so richtig. Vielleicht hatte ich mich im ersten Blog kompliziert ausgedrückt.Nur deshalb öffnete ich nochmals einen Block zu meiner Situation-
lebenswertam 26.02.2014 | 11:24
..wie kann ich denn jetzt die Antwort finden?
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