Hallo VS,
Sie können sowohl im Formular V0800 als auch im Formular V0805 als Bis-Datum "laufend" eintragen, da das der aktuelle Stand im Zeitpunkt der Antragstellung ist. Zukünftige Zeiten können noch nicht beurteilt werden, daher werden Sie die restlichen Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes später einmal neu beantragen müssen.
Bei den Fragen im V0805 unter 4.1 haben Sie richtigerweise beide Kreuze gemacht, da beides zutrifft.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung