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Experten-Antwort

haben Sie das Kind von der Geburt an ununterbrochen erzogen (Angabe längstens bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres)? Mein Kind ist bei Antragstellung 3,5 Jahre alt. Was gebe ich als Enddatum an?

von VS05.08.2022 | 15:26
2753 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes DR-Team, ich fülle gerade die Formulare V0800/V0805 aus. Bei der Frage "haben Sie das Kind von der Geburt an ununterbrochen erzogen (Angabe längstens bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres)?" komme ich beim Enddatum etwas ins schlingern. Ich habe "ja" angekreuzt und als Beginn das Geburtsdatum eingetragen, aber was gebe ich als Enddatum ein? Soll ich hier den rechnerischen 10. Geburtstag eintragen oder dieses Feld vorerst leer lassen? Muss ich dann diesen Antrag irgendwann wieder neu ausfüllen, wenn das Enddatum vorerst offen bleibt? Falls ja, wie oft muss dann dieser Antrag ausgefüllt werden? Jährlich/alle 2-3 Jahre/alle x Jahre bis zum vollendeten 10. Geburtstag des Kindes? Ausserdem habe ich mich vom Kindsvater getrennt, bin mit Kind ausgezogen (250km weit weg) und habe mich scheiden lassen. Im Formular V0805 habe ich unter 4.1 beide Felder angekreuzt. -Beim 1. Kreuz (Erziehung erfolgte ohne den anderen Elternteil wegen Trennung) habe ich als Datum angegeben: von=Tag des Auszuges. Aber was soll ich als "bis-Datum" eingeben? Unbefristet? -Beim 2. Kreuz (Erziehung erfolgte gemeinsam) habe ich als Datum angegeben: von=Geburtsdatum des Kindes, bis=Tag des Auszugs bzw. minus 1 Tag. Ist das so korrekt? Vielen Dank und freundliche Grüsse, VS

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo VS,

Sie können sowohl im Formular V0800 als auch im Formular V0805 als Bis-Datum "laufend" eintragen, da das der aktuelle Stand im Zeitpunkt der Antragstellung ist. Zukünftige Zeiten können noch nicht beurteilt werden, daher werden Sie die restlichen Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes später einmal neu beantragen müssen.

Bei den Fragen im V0805 unter 4.1 haben Sie richtigerweise beide Kreuze gemacht, da beides zutrifft.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

KSCam 05.08.2022 | 15:43
Kreuzen Sie einfach "ja" an, das heißt dann für die Sachbearbeitung dass das Kind bis zum jetzigen Tag erzogen wird. Ob die Bedingungen für die Berücksichtigungszeit bis 10 tatächlich in den kommenden 6,5 Jahren erfüllt sein werden, weiß heute noch niemand. Daher werden Sie irgendwann erneut danach gefragt werden ob Sie Ihr Kind von jetzt an weiterhin erzogen haben. Ist bei der nächsten Kontenklärung das Kind immer noch nicht 10 Jahre alt,.....füllen Sie den V0800 vielleicht auch noch mehrmals aus. Ist anders nicht machbar, bei der DRV arbeiten keine Hellseher die heute schon wissen ob das Kind von Ihnen bis zu dessen 10. Lebensjahr in D erzogen wird und alle sonstigen Bedingungen vorliegen. Es könnte Sterbefälle geben, Auswanderung, Adoption oder Pflege, Verbeamtung u.a.
KSC Ergänzungam 05.08.2022 | 15:45
....und bis wann Sie das Kind allein oder gemeinsam mit dem Partner erzogen haben ergänzen Sie notfalls in freier Form, wenn Sie das Gefühl haben "die Kreuze passen nicht zum Sachverhalt".
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