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härtefall wegen selbständigkeit

von bernie08.05.2008 | 17:49
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Um die Arbeitslosigkeit zu beenden, habe ich mich mit Förderung durch die Arbeitsagentur in 2004 selbständig gemacht. Nach 3 schwierigen Jahren, in denen ich von der Rentenversicherungspflicht befreit war, musste ich mich wieder in 2007 arbeitslos melden. Da keine Chance auf eine neue Aufgabe besteht, hoffe ich auf die vorzeitige Rente wegen Arbeitslosigkeit mit 58. Jetzt habe ich gelesen, dass mind. 8 Jahre Beiträge gezahlt werden mussten. Durch die 3 Jahre hätte ich dann nur 7 Jahre zusammen. Gibt es da eine Härtefallregelung? Ich müsste sonst bis 63 warten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu der von Ihnen angefragten Regelung:

Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit besteht, wenn der Versicherte

. . .

- in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat,

. . .

gibt es keine "Härtefallregelungen".

Wir empfehlen Ihnen dennoch, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um bezüglich Ihrer Möglichkeiten eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

7 Antworten

Klausam 08.05.2008 | 21:08
Leider Nein, die Regelung ist eindeutig und hat leider auch keinen Ermessenspielraum.
mcam 08.05.2008 | 21:16
Hallo bernie, der guten Ordnung halber sei auch erwähnt, das kein Selbständiger zwingend von Amts wegen von der Rentenversicherungspflicht befreit wird, sondern aufgrund seines eigenen Antrages. Insofern haben Sie sich die Konsequenzen selber zu zu schreiben. Gut, hinterher ist man immer schlauer, und nicht alles was Gesetz ist, ist auch gerecht. Wünsche Ihnen also, vielleicht mit einem Midi-Job, das fehlende Jahr noch zu erreichen. Alles Gute
Karoam 09.05.2008 | 00:08
Hallo mc, Der letzte Hinweis ist falsch. Da die Lücke nunmehr einmal schon drei Jahre beträgt, kann vor dem 63. Lebensjahr auch die Voraussetzung, in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge, nicht mehr erfüllt werden. Ein Rentenanspruch auf Altersrente wegen Arbeitsloigkeit besteht daher nicht mehr.
no nameam 09.05.2008 | 06:12
Und überhaupt: Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gibt es mit Vertrauensschutz frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Eine Altersrente ab 58 gibt es nicht!
bernieam 09.05.2008 | 08:19
wie kann ich denn die 1-Jahreslücke füllen, wenn ich die letzten 12 Monate vor der Rente wegen Arbeitslosigkeit arbeitslos sein muss?
Paulaam 09.05.2008 | 08:47
Hallo Bernie, die Frage stellt sich nicht. Beachten Sie mal den Beitrag von Karo. Sie können die 8 Jahre in den letzten 10 Jahren nicht erfüllen. Selbst wenn Sie jetzt Pflichtbeiträge entrichten würden, der 10-Jahreszeitraum verschiebt sich. Also wenn ein Pflichtbeitragsjahr am Ende hinzu kommt, fällt ein Jahr am Anfang heraus. Es bleiben also immer 7 Jahre. Paula
Oliveram 09.05.2008 | 08:46
Hey Bernie, wie Karo schon richtig geschrieben hat, spielt es absolut keine Rolle mehr ob Sie die Lücke füllen oder nicht. Drei Jahre ohne Beiträge ist eben zuviel Lücke! Eine AR wegen Arbeitslosigkeit gibt es für Sie nicht! Egal, ob Sie arbeitslos gemeldet sind oder nicht, Sie erfüllen die Voraussetzung der 8/10 Belegung nicht! Da hilft nur eins, arbeiten gehen. Und schreiben Sie mir nicht, dass Sie keine Arbeit finden ok? Ich selbst habe zwei Jobs und das ganz ohne Probleme. Wer arbeiten will, der findet auch welche. Ist vielleicht nicht immer eine schöne Arbeit und vielleicht bekommt man auch wenig Geld, aber immerhin geht man arbeiten und liegt nicht den anderen auf der Tasche. Ich meine das nicht böse, ehrlich! Sie haben sich von der Versicherungspflicht als Selbständiger befreien lassen, weil Sie kein Beiträge in den "Solidartopf" einzaheln wollten, jetzt möchten Sie aber aus diesem "Topf" Geld beanspruchen. Denken Sie mal darüber nach... Oliver
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