GutenTag,
ein Bekannter ist unschuldig (angeblicher Doppelmord) zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden und sitzt jetzt ein in Santa Fu (Hamburg).
Er wäre am 04.03.2016 in die Rente gegangen (hat 40 Jahre als Metzger gearbeitet) und hat nun Angst, dass er in der Haft seine Rente nicht bekommt.
Der Mann von der Sozialstelle im Knast hat ihm wörtlich gesagt: "Mach mal die Augen zu, dann siehst Du was Du bekommst!"
Frage: Hat ein unschuldig Verurteilter im Knast Anspruch auf Rentenzahlung im Alter?
Egal ob unschuldig oder nicht jeder hat ein Recht (sofern die Voraussetzungen vorliegen) seine Rente zu erhalten.
Egal, ob schuldig oder unschuldig, selbstverständlich hat ihr Bekannter Anspruch auf Rente, sofern er die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
In der Regel gibt es in den Haftanstalten Sozialarbeiter, die bei der Antragstellung behilflich sind.
Rein formell mag ihm die Rente zustehen, die andere Frage ist, ob die Verhältnisse in der Haftanstalt nicht so sind, daß gewisse Personen die Möglichkeit haben, ihm mehr oder weniger legal die Rente abzuknöpfen oder an ihm vorbeizulenken.
Bei so einem Hintergrund (Haftanstalt) ist dies nicht unwahrscheinlich.
Das wird man nicht zugeben wollen, wenn es so wäre. Zumindestens nicht die, welche davon profitieren.
Dass jemand mit 40 Beitragsjahren ab 63 in Rente gehen kann ist unstrittig, egal ob im Knast oder sonstwo.
Ob ihm die Rente was nützt oder diese Rente zur Deckung der Kosten für All inclusive herangezogen wird, ist doch die Frage.
So blöd ist der Staat hoffentlich nicht......
Wenn Ihr Bekannter so offensichtlich unschuldig ist, dann hätte ein guter Verteidiger schon längst ein Wiederaufnahmeverfahren durchgesetzt.
Darauf sollten Sie sich konzentrieren, Ihre Rentenfrage klärt sich dann von selbst.
(Sofern sie überhaupt ernst gemeint ist!)
Hallo Timote,
lesen Sie auch diesen (ähnlichen) Beitrag im Hinblick auf Haftkostenbeitrag/verbleibende Rente:
https://www.ihre-vorsorge.de/no_cache/forum.html?tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=24533
Gruß
w.
ein Bekannter ist unschuldig (angeblicher Doppelmord) zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden und sitzt jetzt ein in Santa Fu (Hamburg).
Er wäre am 04.03.2016 in die Rente gegangen (hat 40 Jahre als Metzger gearbeitet) und hat nun Angst, dass er in der Haft seine Rente nicht bekommt.
Der Mann von der Sozialstelle im Knast hat ihm wörtlich gesagt: "Mach mal die Augen zu, dann siehst Du was Du bekommst!"
Frage: Hat ein unschuldig Verurteilter im Knast Anspruch auf Rentenzahlung im Alter?
Leider hat man dem Kollegen die Rente für "Kost und Logis" verrechnet.
Ist das rechtens? Der Mann sitzt unschuldig im Bau.
Die einzigen Einkünfte hat er durch die Mitarbeit in der Anstalts-Metzgerei. Er macht dort sogar seinen Metzgermeister.
Leider ist er bei Entlassung ca. 82 Jahre alt.
Alle Macht den Knackis!