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Haftung der DRV bei falschem Bescheid

von NochArbeiter13.08.2020 | 23:14
252 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Rentenverfahren zieht sich hin. Durch Auswahl eines parteiischen Gutachters zugunsten der DRV ist es wahrscheinlich nötig mindestens in den Widerspruch zu gehen. Wenn auch eine Klage notwendig ist, verliere ich Resturlaub aus 2019. Wenn das Gericht richtig urteilt und die EMR-Rente bewilligt, habe ich dann Pech mit dem verlorenen Resturlaub, den ich dann nicht mehr auszahlen lassen kann? Oder haftet die DRV für diese Folge des falschen Bescheides? Umgekehrt bedient sich die DRV ja auch an der Abfindung auf das Urlaubsgeld, nämlich als anzurechnendem Hinzuverdienst, der in diesem Fall in keinster Weise dem Zweck dient, neben der Rente nicht zu viel zu arbeiten. VG

5 Antworten

Hohoam 14.08.2020 | 06:13
Träum weiter=
Peter T.am 14.08.2020 | 09:36
Ob Sie Anspruch auf Rente haben ist noch nicht geklärt. Also kann man auch nicht behaupten, wenn richtig bewertet wird, bekommen Sie die Rente. Wenn Sie eine befristete Rente erhalten, was meistens der Fall ist, ruht zumeist das Arbeitsverhältnis. Urlaub wird nur bei Beendigung ausgezahlt. Die Frage ist auch, ob sie volle oder teilw. EM haben möchten? Bei teilw. können Sie auch etwas arbeiten und dadurch den Urlaub erhalten/nehmen. Zur Info. Urlaub der in Vollzeit entstanden ist, muss auch als Vollzeit gewährt/vergütet werden. Wenn Sie also z. B. 4 Stunden täglich gehen, muss trotzdem in der Zeit vom (Rest) Urlaub voll gezahlt werden, bzw. der Urlaub umgerechnet werden...
Studentam 14.08.2020 | 10:04
Interessant, Sie wissen schon das in den meisten Fällen die gleichen Gutachter von Gerichten herangezogen werden die auch Gutachter im Auftrag der DRV sind. Diese werden nämlich über die Kassenärztliche Vereinigung gemeldet und sind oft personenidentisch. Sie haben dann also Glück oder Pech ebenfalls einen DRV Gutachter abzubekommen. Eine Haftung im Sinne einer Amtshaftung läge nur vor, wenn die DRV eine ihr obligende Pflicht schuldhaft verletzt hat. Die Bewertung einer vorliegenden EM ist eine Wertungsfrage und keine Pflicht ihnen eine EM festzustellen. Eine Wertungsfrage, sofern sie sachgemäß und nachvollziehbar getroffen wurde kann keine Amtshaftung auslösen.
Gustavam 14.08.2020 | 13:46
Und wenn das Gericht auch "falsch" urteilt und den Bescheid der RV bestätigt, müssen Sie unbedingt die UNO anrufen! Menschenrechtsverletzungen wie abgelehntes Rentenbegehren, da muss man unbedingt die Glocke läuten!
Watzlawick_1983am 14.08.2020 | 12:56
Sie erinnern mich an den Mann, der ein Bild aufhängen will und sich dazu bei seinem Nachbarn einen Hammer leihen möchte ... Warten Sie das Verfahren doch erstmal ab, bevor Sie sich aufregen.
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