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Experten-Antwort

Hailbwaisenrente, Teilzeitstudium, Vollzeit berufstätig

von Kim10.10.2015 | 00:07
2310 Ansichten
7 Antworten

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Derzeit befinde ich mich in einem Teilzeitstudium an einer Privatuni (monatliche Kosten betragen 295€). Bei dem Teilzeitstudium komme ich mit Fahrt-, Vorlesungs- und Nachbearbeitungszeit auf über 20 Stunden. Da ich vollzeit beschäftigt bin verdiene ich 2.200€ Brutto, habe aber sämtliche Ausgaben, da ich alleine wohne. Habe ich trotzdem Anstruch auf Halbwaisengeld? Dieses betrug während meiner Ausbildungszeit ca. 145€.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kim,

ein Anspruch auf Waisenrente besteht grds. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Eine Schulausbildung liegt vor, wenn die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert.

Für Anspruchszeiträume ab dem 01.07.2015 erfolgt keine Anrechnung Ihres eigenen Einkommens auf die Waisenrente.

Insofern schließen wir uns der Aussage von W*lfgang an.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kim,

wenn Sie bereits ab 01.09.2014 Ihre Ausbildung aufgenommen haben und der Rentenantrag innerhalb von 12 Kalendermonaten gestellt wurde, kann die Waisenrente rückwirkend zum 01.09.2014 beginnen. Für die Zeit vom 01.09.2014 - 30.06.2015 wird für über 18-jährige Waisen allerdings noch das eignene Einkommen angerechnet. Diese Einkommensanrechnung entfällt -wie bereits beschrieben- für Zeiträume ab 01.07.2015.

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5 Antworten

W*lfgangam 10.10.2015 | 14:48
Hallo Kim, grundsätzlich ja: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Der Verdienst ist bei Waisen über 18 Jahren nicht mehr von Bedeutung, stellen Sie daher umgehend einen Antrag auf erneute Zahlung der Halbwaisenrente. Allein die Terminvereinbarung sichert Ihnen die möglichen Nachzahlungsfristen - kontaktieren Sie dafür die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus. Gruß w.
Kimam 10.10.2015 | 15:45
Okay, vielen Dank Wolfgang. Dann werd ich mich mal da durch arbeiten :) schönes Wochenende!
Kimam 12.10.2015 | 11:01
Danke für die schnelle Antwort. Da Sie sagten, dass ab dem 01.07.2015 keine Bemessungsgrenze mehr gilt habe ich theoretisch nur Anspruch auf die Halbwaisenrente ab dem 01.07.2015 oder auch schon vorher trotz Einkommen? Am 01.09.2014 habe ich mein Studium begonnen.
99am 12.10.2015 | 13:26
Haben Sie schon einen Rentenantrag gestellt? § 99 Abs. 2 Satz 3 SGB VI: "Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet."
Kimam 12.10.2015 | 14:31
Ja, vor 5 Monaten und jetzt hab ich endlich eine Antwort bzw. eine Nachricht erhalten, dass ich meine Kontodaten angeben soll.
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