Hallo Kim,
ein Anspruch auf Waisenrente besteht grds. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Eine Schulausbildung liegt vor, wenn die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert.
Für Anspruchszeiträume ab dem 01.07.2015 erfolgt keine Anrechnung Ihres eigenen Einkommens auf die Waisenrente.
Insofern schließen wir uns der Aussage von W*lfgang an.