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Experten-Antwort

Halbe em-rente + alg 1 möglich?

von Tom25.08.2011 | 14:01
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3 Antworten

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Guten tag. Ich beziehe alg1 und habe einen antrag auf em-rente laufen. Alg1 zzt 1100e.halbe erwarte te em-rente 500e. Darf ich beide leistungen zeitgleich beziehen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es können beide Leistungen zeitgleich bezogen werden. Jedoch ist die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf das Arbeitslosengeld anzurechnen. Bitte erkundigen Sie sich bzgl. der Anrechnung bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Siehe auch Seite 4 der Broschüre:

www.arbeitsagentur.de/.../SGB.../Infoblatt-Alg2-Renten.pdf

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2 Antworten

egalam 25.08.2011 | 17:54
Gaaaanz böse Expertenantwort. Der zeitgleiche Bezug der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld îst zwar möglich, aber gemäß § 96 a SGB VI wird das dem Arbeitslosengeld zugrundeliegende Bemessungsentgelt als Hinzuvedienst bei der Rente berücksichtigt (und nicht umgekehrt). Das führt sehr häufig dazu, dass die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden und die Rente solange nicht gezahlt wird, wie Arbeitslosengeld 1 gezahlt wird. Die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen - vielleicht bleibt ja wenigstens eine halbe Rente übrig.
tomam 26.08.2011 | 09:07
Hallo Egal, danke für die Info. Was wäre, wenn ich einen Gründungzuschuss über das Amt beziehe und eine halbe EM-Rente in dieser Zeit genehmigt würde? Wird dann die halbe EM-Rente (ist ja auf Zeit) dann auch angerechnet, oder bei einem Gründungzuschuss nicht? Beim Gründungzuschuss hat man ja Anfangs (neben dem GRündungszuschuss) kaum Einnahmen. Oder darf man die halbe EM-Rente dann voll behalten? danke Tom
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