Guten Tag,
wenn auch eine für die F-Teilnehmer merkwürdige bzw. für "harte" Antworten prädestinierte Fragestellung (aber man muss um die Fragestellung tolerieren zu können, den Hintergrund kennen). In meiner Frage hier geht es nur um die rein rechtlichen Voraussetzungen, die evtl. der Experte beantworten könnte:
Wenn im Laufe eines langatmigen EM-Verfahrens mit der DRV noch kein Abschluss erzielt wurde, man aufgrund der ständigen Arbeitsunfähigkeitsschreibungen aufgrund körperlich starker Beschwerden dann auch noch psychisch zusätzlich so stark belastet ist, weil die Arbeitskollegen die Arbeit zusätzlich machen müssen und man dann im schwebenden Verfahren mit der DRV selber, weil es absolut körperlich nicht mehr geht, kündigt, weil die ständigen Krankschreibungen einen so sehr auch psychisch belasten dem AG gegenüber - und einem im weiteren Verlauf die halbe EM-Rente unbefristet zugestanden wird - dann erhält man sicherlich niemals die sog. Arbeitsmarktrente oder ist der letztendliche Grund der aktuellen Arbeitslosigkeit rechtlich für die sog. Arbeitsmarktrente nicht relevant ?
Dank für eine wenn möglich seriöse Antwort !
Leonie M.