:P
Zitiert von: hilferuf
Meine Frage:
- Bekomme ich die halbe
EM-Rente voll ausbezahlt?
- Behält der Rententräger gleich Sozialabgaben (KV, RV, PV
etc.) von der
EM-Rente ein?
Ob und in welcher Höhe von der Rente Sozialabgaben zu zahlen sind und einbehalten werden, ergibt sich aus dem Rentenbescheid. Sofern Versicherungspflicht vorliegt, wird der Eigenanteil zur Krankenversicherung und der volle Beitrag zur Pflegeversicherung von der Rente einbehalten und direkt an die Kranken-
bzw. Pflegekasse abgeführt.
Beitragssätze:
- Krankenversicherung 15,5% einschließlich Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9%, der vom Mitglied alleine zu tragen ist. Sie tragen die Hälfte, also 7,3% + 0,9% = 8,2%,
- Pflegeversicherung 1,95%, Kinderlose 2,2%
Zitiert von: hilferuf
- Welche Sozialabgaben muss ich aus der Teilzeitbeschäftigung zahlen? Ich werde dort ca. 600 EUR brutto verdienen.
- Darf ich zusätzlich noch einen 400 EUR-Minijob annehmen?
Eine Gleitzone liegt bei einem Beschäftigungsverhältnis vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 800,00 Euro im Monat liegt und die Grenze von 800,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend (
§ 20
Abs. 2
SGB IV).
Versicherungspflicht - in allen Zweigen der Sozialversicherung - besteht grundsätzlich nach wie vor, auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung verändert sich nicht. Neu ist, dass der Arbeitnehmeranteil seit 1.4.2003 geringer ist, wobei die Beitragsbelastung des Arbeitnehmers mit dem Einkommen bis hin zu einem Verdienst von 800,00 Euro ansteigt. Je näher also das Arbeitsentgelt an die 800,00 Euro kommt, desto höher wird der Arbeitnehmeranteil, bis er bei 800,00 Euro den normalen, hälftigen Beitragsanteil erreicht.
Mehr dazu unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Service/Zielgruppen/arbeitgeber/gleitzone/Anwendungen_node.html
Wenn Sie also einen Midijob ausüben und daneben noch einen Minijob, zahlen Sie für die versicherungspflichtige Beschäftigigung 600 EUR) die Hälfte des vollen Rentenversicherungsbeitrags. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind ebenfalls abzuführen.
Der erste Minijob (400 EUR) bleibt versicherungsfrei.