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Halbe EM Rente und Krankengeld

von gaggel12.03.2007 | 08:32
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, Meine Lage: Habe letzte Woche den Rentenbescheid und 1/2 Erwerbsminderungsrente genehmigt bekommen, das ist 520 Euro. Die Rente wird aber erst ab Mai 07 gezahlt. Bis dahin habe ich noch Anspruch auf Krankengeld, das waren bisher 38 Euro. Nun kam am Samstag von der KK ein Schreiben, daß ich ab jetzt nur noch 20 Euro Krankengeld bekomme, Begründung war keine dabei. Frage: Warum wird das Krankengeld gekürzt? Da ich nun über die VdK Einpruch gg. den (Rentenbescheid)einlegen werde und die Bearbeitung sicherlich lange dauern wird, frage ich mich was soll ich tun? Arbeiten kann ich nicht. die 600 Euro krankengeld reichen nicht, da auch mein Mann nur 600 Euro verdient und auch nicht mehr Arbeit bekommt. Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Woher bekomme ich Geld, wenn der Einspruch noch in Bearbeitung ist und das Krankengeld ausläuft? Ich bekäme auch eine kleine Betriebsrente, soll ich die jetzt schon beantragen oder erst wenn der Widerspruch durch ist? Hab sooo viele Fragen und kenn mich bald gar nicht mehr aus. Bin für jede antwort sehr dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Über die Veränderung der Höhe des Krankengeldes sollten Sie sich an Ihre KK wenden. Den Widerspruch über die "halbe" Rente haben Sie schon gestellt; also abwarten. Wenn Sie mit dem Geld nicht auskommen gibt es nur die Möglichkeit über Hartz IV ( ergänzendes AloGeld 2).

2 Antworten

Schadeam 13.03.2007 | 07:35
Wieso klagen Sie über 600 € KG - Sie haben doch zusätzlich die 520 € Rente? Dass das Krankengeld um den Betrag der halben Rente "gekürzt" wird, entspricht der Rechtslage. Erhalten Sie durch Ihren Einspruch die volle Rente, so "entfällt" der KG Anspruch. (dann haben Sie mit 1040 € noch etwas weniger als jetzt!) Neben der halben Rente können Sie sich nach Ablauf des KG arbeitslos melden, wie hoch das ALG sein würde, kann Ihnen die Agentur für Arbeit errechnen (und dessen Auswirkung auf die halbe Rente teilt Ihnen anschließend die Rentenversicherung mit). In diesen Fällen ist das ALG oft höher als die halbe Rente und i.d.R gibts dann nur das ALG solange dieser Anspruch besteht. Ob es unter diesen Voraussetzungen clever war Einspruch zu erheben, müssen Sie entscheiden, Sie könnten den Einspruch auch jederzeit wieder zurückziehen.
gaggelam 13.03.2007 | 09:12
Oh, daß wäre schön, Rente und Krankengeld. Nein so ist das nicht. Ich bekomme Krankengeld 600 € bis die Rente angeht im Mai und danach nur noch die Rente 520 €. Hab mich gestern noch erkundigt. Danke für Euere Antworten, jetz wart ich erst mal ab.
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