Zitiert von: Löwenzahn
Zitiert von: W°lfgang
Zitiert von: Siehe hier
Sollte ich im Laufe der Zeit in die Lage kommen und die volle Erwerbsminderung beantragen müssen, wären mit einer halben
EM-Rente die versicherungsrechtlichen Pflichtzeiten (3 von 5 Jahren) erfüllt oder wäre auch hierfür weiterhin ein sozialversicherungspflichtiger Job notwendig? Vielen Dank.
änzend:
Hallo Keks,
die 3in5-Bedingung bleibt auch bei _nur_ Rentenbezug allein erhalten. Der Rentenbezug (egal ob Voll- oder Teilrente) 'verlängert' den 5-Jahreszeitraum, füllt rückwirkend quasi alle Lücken für diese Berechnung auf - auch wenn Sie nach 10 Jahren ohne versicherungspflichtigen Teilzeit- oder Minijob erst dann die volle EM-Rente beantragen würden. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (3in5) sind auch dann erfüllt.
Grußw.
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ich möchte mich der Frage anschließen und hätte dazu noch folgende Frage:
Wie sieht es mit der Zurechnungszeit (Bestandsschutz) aus. Bei halber EM-Rente bekommt man ja 50%
Sind die anderen 50% bei evtl. späterer Voll-EM-Rente oder aber bei späterer Altersrente gesichert, auch wenn mann bis dahin nur einen Mini-Job (mit Rentenpflicht) ausübt?
Vielen Dank schon mal vorab.
Hallo Löwenzahn,
so ganz verstehe ich Ihre Frage nicht. Deute es aber so:
Eine Zurechnungszeit ist zeitlich gesehen immer 100 % bis Enddatum der Zurechnungszeit (ZZ). Die 50 % _auf alle Zeiten/Rentenwerte_ resultieren letztendlich nur auf der halben EM-Rente. Dadurch wird eine ZZ nachgehend/bei Feststellung voller EMRT/oder Altersrente nicht mit nur 50 % angerechnet ...das Jahr hat 12 Monate/auch für die ZZ bei Teil-EMRT.
Zeitwert ist das eine, Berechnungswert das andere. Bei folgend voller EMRT werden die bisherigen Rentenwerte/-Beträge schlicht verdoppelt (vereinfacht dargestellt).
Sofern allerdings die Teil-EMRT (befristet?) nicht weiter verlängert wird UND bis zu einer erneuten Rente mehr als 2 Jahre vergehen, ist bei einer späteren Renten quasi KEINE ZZ über die abgelaufenen Rentenbezugszeit mehr hinaus enthalten ..dafür gibt es keinen Vertrauensschutz - in nicht mehr existente/vorab fiktiv zugerechnete Versicherungszeiten.
> Mini-Job (mit Rentenpflicht) ausübt
Parallel zur ZZ?! ...grundsätzlich neben der ZZ kein Nachteil/Bonus. Im Detail geht es tiefer über den Marianengraben hinaus - und da ist mehr Licht, als hier erhellend dargestellt werden könnte ;-)
Gruß
w.