Hallo Fragezeichen,
für die Ermittlung des Entgeltes wird das Bemessungsentgelt des Arbeitslosengeldes I herangezogen. Sollte es durch das so ermittelte Einkommen zu einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kommen, würde ggf. nur noch die halbe Rente gezahlt werden. Wir empfehlen Ihnen, falls noch nicht geschehen, den Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit beim Rentenversicherungsträger einzureichen.