Bekomme seit 2 jahren ½-EMR und bin in meinem Teilzeitjob jetzt arbeitslos geworden.
die Hinzuverdienstgrenze zur EMR ist mir zwar bekannt, nicht jedoch die diesbezügliche ALG-Berechnungsgrundlage; was wird hierfür herangezogen:
· das ALG-Bemessungseentgelt ?, oder das Leistungsentgelt ?, oder der 60%-Leistungssatz ?
· kann es passieren, daß meine EMR gestrichen wird, wenn die unbekannte Berechnungsweise des ALG1 dazu führt, daß die EMR-Hinzuverdienstgrenze geringfügig aber dauerhaft überschritten wird ?
(hoffe auf Antworten, auch wenn eine Überschneidung mit einem "anderen Forum" vorhanden ist, dort man jedoch wegen "EMR" ebenfalls auf ein "anderes Forum" verweisen möchte... )
Für Antworten deshalb vielen Dank im Voraus