Hallo Kurt,
so wie Sie es schreiben, können Sie Ihre Tätigkeit als Kundenberater zur Zeit nicht ausüben. Ich kann mich daher den vorherigen Tipps anschließen: Gehen Sie zu Ihrem behandelnden Arzt und lassen sie prüfen, ob Sie arbeitsunfähig sind. Ggf. haben Sie dann Anspruch auf Krankengeld, bis über den Rentenantrag entschieden wurde.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung