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Experten-Antwort

halbe Erwerbsminderungsrente

von Renate Baldus20.08.2013 | 20:24
1822 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin Jahrgang 12.1953, habe über 35 Jahre Vollzeit gearbeitet (35 Beitragsjahre), bin arbeitslos gemeldet ohne Leistungsbezug und erfülle die Voraussetzungen zur Beantragung auf halbe Erwerbsminderungsrente. Was muss ich bei einem positiven Bescheid hinsichtlich möglicher Abschläge bei der Berechnung meiner Altersrente berücksichtigen? Und kann ich den Zeitpunkt des Überganges von Erwerbsminderungsrente in Altersrente selbst bestimmen (normal ohne Abschläge wäre das bei mir wären mit 65 Jahren und 7 Monaten). Welche Auswirkungen muss ich berücksichtigen, wenn ich mit 63,7 vorzeitig in Rente gehen will, bei 50 % Schwerbehinderung ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.08.2013 | 09:30

Zur Klärung Ihrer individuellen Fragen, wäre ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlenswert.

5 Antworten

Schadeam 20.08.2013 | 20:32
Ich würde mir in Ruhe meine letzte Rentenauskunft durchlesen, da steht alles drin! :) Oder Sie suchen die nächste Beratungsstelle auf....ein Arbeitsloser sollte diese Zeit aufbringen können. Die AR für Schwerbehinderte ist ab 63+7 abschlagsfrei. Wenn Sie meinen eine EM rente bekommen zu können (ob voll oder halb entscheidet sich im Verfahren), dann sollten Sie den Antrag stellen. Eine halbe oder volle EM Rente ist doch "geldmäßig" immer besser als nichts zu bekommen (arbeitslos ohne Leistungen).....trotz aller Abschläge....
Mostam 20.08.2013 | 20:59
Wenn Sie nahtlos von EM-Rente in Altersrente gehen, bleibt der vorhandene Abschlag! Der Zeitpunkt ist also egal.
Xinam 21.08.2013 | 08:44
Sie üben derzeit offensichtlich keine Beschäftigung aus und beziehen keinerlei Leistungen. Warum wollen Sie dann die Altersrente f. schwerbehinderte Menschen nicht zum frühstmöglichen Zeitpunkt in Anspruch nehmen? Lieber eine Rente mit Kürzung als überhaupt keine Leistung. Sie sollten eine Beratung in Anspruch nehmen!
Riekeam 22.08.2013 | 15:53
" und erfülle die Voraussetzungen zur Beantragung auf halbe Erwerbsminderungsrente " Wer sagt das ?
Sonniam 26.08.2013 | 11:42
Hallo Auch bei 50% GdB ist nicht klar das man unbedingt die Voraussetzungen zur EMR erfüllt,es gibt genügend Leute die auch noch mit 60% und G Arbeiten gehen und das Voll.Beispiel mein EXmann der kann nicht so leicht gekündigt werden er macht jetzt nur noch die leichten Arbeiten als Heizungsmonteur oder bekommt nen Gesellen mit der dann die Schweren Arbeiten erledigt.Ich denke aber würde er seine Arbeit nicht mehr haben würde er Anspruch auf EMR haben. ,das wird dann nach Arbeitsmarktlage entschieden falls er nur die Halbe EMR bekommt. LG SONJA
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