Wie der Ertrag einer geringfügigen Beschäftigung bzw. einer Beschäftigung mit einem Entgelt bis zu 800,00 Euro aussieht können Sie den Seiten 15 bis 18 der Broschüre "Zahlen und Tabellen - aktuelle Ausgabe 01.07. bis 31.12.2011" entnehmen.
Welcher Gesamtzusammenhang sich jedoch unter Berücksichtigung Ihrer weiteren rentenrechtlichen Zeiten bei einer Altersrente ergibt, besprechen Sie am besten mit der Beraterin/dem Berater der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.