Hallo spirit56,
es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie Klage gegen den Widerspruchsbescheid einreichen oder nicht.
Sie sollten sich auf jeden Fall mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen und sich ggf. von ihm die entsprechenden Diagnosen, die noch nicht ausreichend gewürdigt wurden, mitteilen lassen. Sollten neuere ärztliche Unterlagen vorliegen, so sollten diese ebenfalls mitgereicht werden.
Ansonsten sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob dort nicht die Ausübung einer Teilzeitstelle möglich ist. Wenn der Arbeitgeber Ihnen einen 400-Euro-Job anbietet, dann sollte doch auch eine Teilzeitstelle möglich sein.