Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Friedrich,
neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die Zahlung von Krankengeld möglich;über die genaue Höhe lassen Sie sich bitte über Ihre Krankenkasse beraten. Nach der dortigen Aussteuerung ist die Zahlung von Arbeitslosengeld möglich, wobei durch die Agentur für Arbeit zu klären ist, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ansonsten kann es beim Rentenversicherungsträger eventuell zu einer Prüfung kommen, ob Sie inzwischen nicht als voll erwerbsgemindert gelten.
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