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Halbe Rente

von Friedrich17.08.2008 | 18:00
1327 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin seit einem Jahr krankgeschrieben nach Krebs OP. Jetzt habe ich eine halbe Rente bewilligt bekommen. Frage 1:Kriege ich dann von der Krankenkasse die Differenz zwischen alten Krankengeld und der Rente weitergezahlt? Frage 2:Wenn ich ausgesteuert bin, aber nicht arbeiten kann, muss ich dann von der halben Rente leben oder hilft dann das Arbeitsamt mit der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und Rente obwohl ich ungekündigt bin von meinem Arbeitgeber?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.08.2008 | 12:54

Hallo Friedrich,

neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die Zahlung von Krankengeld möglich;über die genaue Höhe lassen Sie sich bitte über Ihre Krankenkasse beraten. Nach der dortigen Aussteuerung ist die Zahlung von Arbeitslosengeld möglich, wobei durch die Agentur für Arbeit zu klären ist, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ansonsten kann es beim Rentenversicherungsträger eventuell zu einer Prüfung kommen, ob Sie inzwischen nicht als voll erwerbsgemindert gelten.

4 Antworten

paulam 18.08.2008 | 07:29
solange anspruch auf krankengeld besteht bekommen Sie krankengeld,dannach arbeitslosengeld,wegen krankheit,erst dannach ihre halbe rente.
Rosannaam 18.08.2008 | 09:41
Hallo Friedrich, zu Ihren Fragen: bei Bezug einer teilweisen EM-Rente wird das Krankengeld weitergezahlt. Nach der Aussteuerung sollten Sie sich arbeitslos melden (besser noch ca. 2 Monate vorher). Ob Sie einen Anspruch auf ALG I haben, kann ich nicht sagen. Aber wenn, dann erhalten Sie das ALG und dieses wird auf die teilweise EM-Rente nach § 96 a SGB VI angerechnet. Maßgebend ist aber nicht die Höhe der Leistung, sondern das mtl. Bemessungsentgelt. Ist dieses höher als die höchste Hnzuverdienstgrenze (s. Rentenbescheid Anlage 19), wird die Rente während des ALG-Bezuges nicht gezahlt ("Null-Rente"). MfG Rosanna.
Friedricham 18.08.2008 | 11:53
Ist es grundsätzlich so, dass mann das Krankengeld bis zur "Aussteuerung" also 78 Wochen erhält, wenn es höher als die Rente ist? Ich meine, meine Bekannte wurde durch Ihre Krankenkasse zur Rentenantragstellung aufgefordert und erhält jetzt lediglich eine geringere Rente als ihr noch nicht ausgeschöpftes Krankengeld.
Rosannaam 18.08.2008 | 12:07
Mein obiger Beitrag betrifft ja die teilweise ("halbe") EM-Rente! Das KG wird also weitergezahlt bis zur Aussteuerung durch die KK. Dann kann ALG I beantragt werden.
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