Mir wurde eine halbe teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Ich arbeite halbtags.
Meine Frage an die netten Experten:
Wenn ich meine Stundenzahl weiter reduziere , auf die nach Bescheid noch möglichen 3 Stunden täglich,
erhalte ich dann zusätzlich die andere Hälfte der teilweisen EU-Rente ?
Ist das etwas, was ich mit einem Rentenberater besprechen kann?
Danke für Ihre Hilfe
Minni
"eine halbe teilweise Erwerbsminderungsrente" gibt es eigentlich nicht.
Vielleicht meinen Sie aber eine "teilweise Erwerbsminderungsrente", die ihnen nicht in voller Höhe, sondern nur zur Hälfte gezahlt wird, weil Sie Einkommensgrenzen überschreiten.
Wenn Ihnen Ihre Rente wegen Überschreitung der Grenzwerte gemindert wurde, geht es auch mit der Rente wieder nach oben, wenn eine geringere Anzahl Stunden gearbeit wird.
Bitte in Ihrem Bescheid Anlage 19 die Grenzwerte einsehen und die jeweiligen Grenzwerte durch Ihren Stundenlohn dividieren, da haben Sie dann einen Anhaltspunkt, in welchem Umfang gegebenfalls reduziert werden muss.
Wenn Sie das mit einem Rentenberater aus der Branche derer mit Gewerbeerlaubnis beraten wollen, müssten Sie "bares" für die Auskunft bezahlen, meinen sie hingegen einen Versichertenberater, der ehrenamtlich tätig ist, da können sie eben so hingehen wie zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle.
Vielleicht aber haben Ihnen die Auskünfte geholfen und sie brauchen keine Beratung mehr.
Will nicht unerwähnt lassen, dass sie 2 * je Jahr in einem Monat die jeweiligen Grenzwerte bis zur doppelten Höhe überschreiten können.
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet bei Erwerbsminderungsrenten die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Beiden Renten gemeinsam ist die Tatsache, dass sie nur dann voll ausgezahlt werden, wenn der gesetz-lich mögliche Hinzuverdienst nicht überschritten wird. Als Hinzuverdienst ist der Bruttolohn zu berücksich-tigen.
Grundsätzlich lässt die Tatsache, ob und in wie weit die Arbeitsstunden reduziert werden keine Aussage zu, ob ein höherer Zahlbetrag der Rente zu leisten ist. Eine konkrete Aussage ist vielmehr nur Anhand des reduzierten Bruttolohnes möglich.
Sie dürfen Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze zweimal pro Kalenderjahr überschreiten, allerdings nur bis zum doppelten Wert. Die konkreten Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid ent-nehmen oder bei Ihrem Rentenversicherer erfragen.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Vielen Dank für diese Informationen.
Ich werde mich an den
Berater der Rentenversicher hier vor Ort anmelden, wenn ich mit meinen eigenen Berechnungen nicht weiter komme.