Sehr geehrter Physiotherapeut,
selbstverständlich sollten Sie gerade als Selbständiger auf eine Alterssicherung nicht verzichten. Die so genannte Altersarmut trifft häufig den Personenkreis der Selbständigen, die sich eine Sicherung häufig nicht leisten konnten. Die Regelung die die Hälfte des Durchschnittsbeitrags zur Rentenversicherung beinhaltet, hilft mit wenig Verwaltungsaufwand eine Grundabsicherung aufrecht zu erhalten. Grundsätzlich können Sie aber auch einen einkommensgerechten Beitrag vereinbaren. Sie sollten Ihre Einnahmen in diesem Fall möglichst annähernd abschätzen können. Sofern Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, gehören Sie auch zum förderfähigen Personenkreis der Riesterrente. Bitte sprechen sie in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor und lassen Sie sich umfassend und individuell beraten.
Mit freundlichem Gruß