Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere gerade im Bachelor (2. Semester), bin 21 Jahre alt und erhalte Halbwaisenrente. Vor einem Jahr musste ich die Halbwaisenrente neu beantragen, da ich vorher ein Jahr im Ausland war. Muss ich jetzt zum Anfang des nächsten Semesters, also ohne Lücke, nur die Immatrikulationsbescheinigung für das WiSe17/18 einreichen oder für die Rente erneut den aufwendigen Antrag stellen(wie dies beim Bafög einmal jährlich üblich wäre)?
Mit besten Grüßen
Manuel S.