Ich bin Student und arbeite als Werkstudent. Wie funktoniert die Berechnung des Hinzuverdienstes?
Beispiel:
Halbwaisenrente = 145 Euro Verdienst = 800 Euro(brutto) Freibetrag = 459 Euro
Berechnung:
800 * 0,6 = 480 Euro
480 - 459(freibetrag) = 21 Euro
d.h., von den 145 Euro werden 21 Euro abgezogen und die neue Waisenrente beträgt jetzt 124 Euro...ist das so?
12.04.2007, 08:40
von
Wissender
Fast richtig!! Das den Freibetrag übersteigende Einkommen wird nur zu 40% angerechnet. Also 40% von 21 € = 8,40 € Die Bruttorente ist somit um 8,40 € zu mindern, danach sind noch KV, PV-Beiträge abzuziehen und fertig ist die Nettowaisenrente.
12.04.2007, 11:34
Experten-Antwort
"Wissender" hat in der Tat Recht: Das Einkommen, soweit es den Freibetrag nach § 97 Abs. 2 SGB VI von derzeit 459,89 Euro monatlich überschreitet, wird nicht in voller Höhe, sondern nur in Höhe von 40 % seines Betrages auf die Halbwaisenrente angerechnet.
12.04.2007, 13:23
von
Schiko.
Kenne die begründung , warum ausgangspunkt der bruttoverdienst ist leider nicht. Normalerweise wir doch vom netto, bzw. brutto./. 40 % ausgegangen.
Danke für den nach- schlag.
MfG.
12.04.2007, 13:37
von
Schiko.
Bevor die krähen kommen, entschuldigung. es stimmt alles wie dargelegt.
MfG.
12.04.2007, 13:42
von
Wissender
Schiko, mach es doch wie deine geliebten Beamten, schau ins Gesetz. Dort steht zwar nicht konkret, dass vom Bruttoeinkommen auszugehen ist (§ 18a SGB IV i.V.m. § 18b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SGB IV), das ergibt sich aber für den versierten Beamten zwangsläufig aus Abs. 5 a.a.O., denn danach ist das Einkommen pauschal auf ein Nettoeinkommen zu kürzen.
12.04.2007, 15:00
von
Wissenderer
Theorie gut aber falsch.
Die Begründung ist einfach die Verwendung der Begriffe Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen in § 18a SGB IV. Die §§ 14 und 15 SGB IV definieren dann genau, was alles darunter fällt.
Aus § 18b Abs. 5 SGB IV ergibt sich eben nicht, was alles zum Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen zählt und ist deshalb zur Begründung ungeeignet.
13.04.2007, 06:58
von
Wissender
Schicko. wollte auch keine Erklärung zu den einzelnen Einkommensarten die bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen sind, sondern eine Erklärung dazu, ob vom Brutto- oder Netto-Einkommen auszugehen ist. Und das ergibt sich für Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen lediglich im Umkehrschluss aus § 18b Abs. 5 SGB IV.
13.04.2007, 08:19
von
Schiko.
Sehr gut,richtiger"Wissen- der" Den anderen kann man vergessen. Mich hat nur die bessere rechenart 800 x 6o% = 480 irritiert. Werde künftig auch so rechnen, statt 800 ./. 40% = 480, warum soll ich dies nicht zugeben. Danke und freundliche Grüße.
13.04.2007, 08:46
Experten-Antwort
Bei den für die Durchführung der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI ermittelten Einkommen handelt se sich zunächst einmal (als "Ausgangsgröße") um Bruttobeträge. Dass dies so ist, leitet sich her für die Einkommensart Arneitsentgelt aus der Begriffsdefinition des § 14 SGB IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung und für die Einkommensart Arbeitseinkommen (etwa aus selbständiger Tätigkeit) aus der Begriffsdefinition des § 18a Abs. 2a SGB IV in Verbindung mit den in dieser Vorschrift zitierten Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes. Da aber die Rente wegen Todes nur um das tatsächlich verfügbare Einkommen gekürzt werden soll, ist das Bruttoeinkommen auf einen "Nettobetrag" zu kürzen. Maßgebend hierfür sind allerdings nicht die individuellen Abzüge des Einzelnen, sondern es kommt nach Maßgabe des § 18b Abs. 5 SGB IV zur Berücksichtigung von pauschalen Abzugsbeträgen, die der durchschnittlichen Steuerbelastung und den durchschnittlichen Sozialabgaben Rechnung tragen. Diese Pauschalierung dient dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für den Rentenversicherungsträger in vertretbaren Grenzen zu halten.
17.04.2007, 19:21
von
Ina
Hallo,
ich habe auch eine Frage bezüglich der Halbwaisenrente. Die LVA hat mir einen Brief geschickt, indem der Arbeitgeber Angaben zu meinem Verdienst machen muss. Ich bin noch Studentin und arbeite 19 Stunden in der Woche auf Studentenbasis. Ich bekommen ca. 650,- Lohn monatlich und 171,- Halbwaisenrente. Wie rechnet man das jetzt genau, um rauszukriegen, ob ich über dem Freibetrag bin oder nicht? Ihr kennt euch damit besser aus! Ich würde gerne wissen, ob und um wieviel mir die Halbwaisenrente gekürzt wird.