Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe seit Oktober 2005 Halbwaisenrente, bin mittlerweile 24 Jahre alt und noch voll mit dem Studium beschäftigt, d.h. mir wurde mitgeteilt, dass die Rentenzahlung zum 30.09 eingestellt wird, mein Studium dann aber noch nicht beendet sein wird.
Konkret: Am 30.09.07 endet offiziell mein 8. Studien- und Fachsemester, wobei allerdings die Regelstudienzeit 9 Semester beträgt.
Meine Frage: Gibt es den Anspruch auf Zahlung von Halbwaisenrente lediglich bis zum sog. "Freischuss"(Examen im 8. Semester) im Jura-Studium oder besteht der Anspruch bis zum tatsächlichen Ende des Studiums(längstens bis zum 27. Lebensjahr)?