Halbwaisenrente

von
Jurastudent

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe seit Oktober 2005 Halbwaisenrente, bin mittlerweile 24 Jahre alt und noch voll mit dem Studium beschäftigt, d.h. mir wurde mitgeteilt, dass die Rentenzahlung zum 30.09 eingestellt wird, mein Studium dann aber noch nicht beendet sein wird.
Konkret: Am 30.09.07 endet offiziell mein 8. Studien- und Fachsemester, wobei allerdings die Regelstudienzeit 9 Semester beträgt.
Meine Frage: Gibt es den Anspruch auf Zahlung von Halbwaisenrente lediglich bis zum sog. "Freischuss"(Examen im 8. Semester) im Jura-Studium oder besteht der Anspruch bis zum tatsächlichen Ende des Studiums(längstens bis zum 27. Lebensjahr)?

von
Professor

Sie wissen doch sonst immer alles so genau, besser als jeder Experte hier........!

von
Student des Rechts

Sehr geehrter "Professor",

ich bin der Überzeugung, dass es sich hier um eine Verwechselung handeln muss, da ich heute zum ersten Mal dieses Forum besucht und genutzt habe.

Bezüglich meiner Anfrage würde ich es in der Tat sehr hilfreich finden, "besser als jeder Experte hier" bescheid zu wissen.
Allerdings könnte ich mir den Eintrag dann auch sparen.

Insofern: "Ich weiß, daß ich nichts weiß."

P.S.: Zur bessern Unterscheidung habe ich meinen Namen geändert.

von
Professor

Bitte entschuldigen Sie dieses Mißverständnis ! Aber Sie haben tatsächlich einen Namensvetter in diesem Forum, der der sich sehr oberschlau vorkommt und sogar besser zu sein scheint, als seine Professoren.

MfG

von
Student des Rechts

Kein Problem! Wäre ich schlauer als meine Professoren, würde sich die Problematik des Studienendes nach dem achten Semester nicht stellen.

Weiterhin in der Hoffnung auf helfende Auskunft wünsche ich den Forumsteilnehmern noch einen schönen Sonntag!

von
Echo

Bei Vorlage der neuen Semesterbescheinigung und gleichzeitiger Angabe, wie lange das Studium voraussichtlich noch andauern wird, erfolgt problemlos eine entsprechende Verlängerung - bis längstens zum 27.Lj.

von
bekiss

Das Ende des Waisenrentenbezugs terminiert sich meist zunächst durch die Angabe der voraussichtlichen Studiendauer durch den Antragsteller. Eine längere Studiendauer berechtigt selbstverständlich auch zum weiteren Bezug der Halbwaisenrente. Dazu reichen Sie die neue Studienbescheinigung ein und beantragen die Weiterzahlung unter Angabe der voraussichtlichen Beendigung des Studiums.

Experten-Antwort

Maßgebend für die Gewährung einer Waisenrente ist die tatsächliche Studienzeit. Sofern Sie ab dem 01.10.2007 weiterhin immatrikuliert sind, besteht unabhängig von der Regelstudienzeit weiterhin ein Anspruch auf Waisenrente, längstens bis zum 27. Lebensjahr. Bei absolviertem Wehr- oder Zivildienst verlängert sich der Anspruch über das 27. Lebensjahr hinaus um die Dauer dieses Dienstes.

von
Student des Rechts

Herzlichen Dank für die sehr schnellen und informativen Antworten!

von
Namensvetter

Gehen Sie ernsthaft davon aus, dass Sie ihr Studium mit Erfolg abschliessen werden können, wenn Sie eine solch einfache Frage nicht mit Hilfe der Bibliothek beantworten können?

von
Wissender

"und sogar besser zu sein scheint, als seine Professoren."

Den Anspruch erhebt "Student" nicht. Besser als die Experten hier, das ist sein Anspruch.

Beachten Sie auch, dass Student ein Promotionsstudium absolvieren könnte ...

von
Professor

.....es sind eben nicht alle so schlau wie Sie, Herr Wichtigtuer !

von
Professor

.....Sie haben ja soooooo recht ! (Kommen Sie vor lauter Selbstgefälligkeit überhaupt noch in den Schlaf ?)

von
Student des Rechts

Sehr geehrter Namesvetter,

Die Lektüre in der Bibliothek brachte mich zu den hier ebenfalls geposteten Ergebnissen.
Leider gehen Rechtstheorie und Dienstleistungspraxis weit auseinander, dieses einzusehen - und daher im Forum nach Hilfe bzw. Antworten zu fragen - allerdings mit dem Erfolg eines Studiums nichts zu tun hat.
Aber danke der Nachfrage!

von
Professor

.......na, habe ich übertrieben ? Ihr "Namensvetter" ist wirklich ein "Genie" !

Alles Gute !

von
Namensvetter

"Leider gehen Rechtstheorie und Dienstleistungspraxis weit auseinander"

Was denn heißt, dass der rechtstheoretisch Anspruchsberechtigte sich gegen den sich rechtswidrig verhaltenden "Dienstleistungspraktiker" per Gericht durchsetzen muß.

Nur deshalb funktioniert das Geschäftsmodell der Rechtsanwaltschaft.

Was Ihnen bzw. den meisten Jura-Absolventen allerdings nicht zu einem auskömmlichen Einkommen verhelfen wird.

"Die Lektüre in der Bibliothek brachte mich zu den hier ebenfalls geposteten Ergebnissen."

Wundert Sie das?

von
Namensvetter

Nach Ihren eigenen Aussagen sind Sie kein "Genie" ... :-P

von
Professor

Sie sollten sich dringenst psychiatrisch untersuchen lassen ! (Vielleicht kann man da noch etwas tun !)

MfG

von
Student des Rechts

Ohne mich weiter an der für mich uninteressanten Diskussion des "Namensvetters" zu beteiligen danke ich auch ihm für seine Einträge.
Jeder braucht ein Forum.

von
Namensvetter

Erfolgreich Jura und andere Fächer studiert zu haben, über entsprechende kognitive Fähigkeiten zu verfügen und deshalb die Beamtenlogik - das haben wir immer schon so gemacht - widerlegen zu können ist also eine "Geisteskrankheit"?

Diese "Geisteskrankheit" kann kein Psychiater heilen, weil sie nur in den Köpfen dummer Menschen existiert.

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