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Halbwaisenrente

von Moni16.05.2007 | 08:02
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2 Antworten

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Mein Sohn bezieht die Halbwaisenrente er ist22J.,macht jetzt sein Abitur und wird ab Herbst studieren .Er hat auch einen Schwerbehindertenausweis(100%),die Rente läuft bis zum 15.7.07,kann mir einer weiterhelfen was jetzt zu machen ist,Danke schon mal im vorraus,Gruß Moni.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Moni,

dem Beitrag von ??? ist im Prinzip nichts hinzuzufügen. Die Rente für das Gymnasium wird immer bis zum Ende des Schuljahres (31.07.) gezahlt (wenn die Schule nicht vorher abgebrochen wird). Für ein Studium besteht ein Rentenanspruch ab Semesterbeginn. Für eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen kann auch Rente gezahlt werden, wenn die "Lücke" nicht größer als 4 Monate ist. Vor dem Wegfall der Rente im Juli müssten Sie eine Mitteilung erhalten, die auch die Möglichkeit der weiteren Antragstellung enthält. Diesen Antrag dann bitte umgehend einreichen (möglichst mit Nachweisen zum Studium), dann dürfte einer lückenlosen Zahlung nichts im Wege stehen.

1 Antworten

???am 16.05.2007 | 08:15
Solange Ihr Sohn sich in Ausbildung befindet, hat er Anspruch auf die Waisenrente. Die Schwerbehinderung allein reicht nicht aus, den Rentenanspruch zu begründen. Da müsste er schon so krank sein, dass er sich selbst nicht unterhalten kann. Am besten informiert er, sobald er weiß, dass das Abi geschafft ist, die DRV über das geplant Studium. Sollte er bereits Unterlagen darüber haben (Bewerbung um Studieplatz o.ä.), sollte er die in Kopie befügen. Es ist davon auszugehen, dass er durchgehend Anspruch auf Rente hat. Es kann aber durchaus sein, dass die DRV ersteinmal die Rentenzahlung einstellt und die Zahlung erst wieder aufnimmt, wenn das Studium tatsächlich angetreten ist. Die "Lücke" wird dann nachgezahlt.
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