Hallo Moni,
dem Beitrag von ??? ist im Prinzip nichts hinzuzufügen. Die Rente für das Gymnasium wird immer bis zum Ende des Schuljahres (31.07.) gezahlt (wenn die Schule nicht vorher abgebrochen wird). Für ein Studium besteht ein Rentenanspruch ab Semesterbeginn. Für eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen kann auch Rente gezahlt werden, wenn die "Lücke" nicht größer als 4 Monate ist. Vor dem Wegfall der Rente im Juli müssten Sie eine Mitteilung erhalten, die auch die Möglichkeit der weiteren Antragstellung enthält. Diesen Antrag dann bitte umgehend einreichen (möglichst mit Nachweisen zum Studium), dann dürfte einer lückenlosen Zahlung nichts im Wege stehen.