Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Halbwaisenrente

von birtge04.09.2007 | 18:13
2240 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mein Sohn (21 ½ Jahre) ist seit Juli ‘05 Halbwaise. Bis Dezember ‘05 wurde ihm Halbwaisenrente gezahlt. Dann hat er seine Ausbildung abgebrochen, somit fiel auch die Rente weg. Er war dann beim Arbeitsamt als Ausbildungssuchender gemeldet. Ab diesen Monat macht er seinen Realschulabschluss über den zweiten Bildungsweg im Abendlehrgang nach. Besteht jetzt wieder Anspruch auf Halbwaisenrente ? Wenn ja, muss die Rente wieder neu beantragt werden oder gibt es einen Antrag auf Weiterzahlung o. Ä. ? Wenn Anspruch bestehen sollte, würde sich meine Witwenrente ja auch wieder erhöhen. Muss ich dann auch wieder einen Antrag stellen oder würde das automatisch gehen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch Schulen des zweiten Bildungsweges gehören zu den allgemeinbildenden Schulen und können einen Waisenrentenanspruch auslösen. Eine waisenrentenanspruchsbegründende Schulausbildung ist jedoch nur dann gegeben , wenn die Ausbildung einen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert.

Eine Prüfung ist im Einzelfall erforderlich.

Sollte ein Waisenrentenanspruch bestehen, kann sich auch der Freibetrag für die Witwenrente erhöhen.

2 Antworten

B2am 05.09.2007 | 07:11
Bei Schul- oder Berufsausbildung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Waisenrente, wenn das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Leistungen aus der Rentenversicherung werden aber grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Da die letzte Rente bereits 12/2005 entfallen ist sollte ein neuer Rentenantrag gestellt werden. Die Ausbildung muss jedoch einen zeitlichen Mindestumfang von, wenn ich mich richtig erinnere, 20 Stunden in der Woche haben. Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall dann tatsächlich ein Anspruch auf Waisenrente besteht, erfahren Sie dann aus dem Bescheid.
Selina IIam 05.09.2007 | 09:51
Ob sich Ihre Witwenrente durch den Bezug der Halbwaisenrente erhöht kommt auf Ihr Einkommen an. Wird bisher Einkommen angerechnet (also liegt Ihr Einkommen über dem Freibetrag) könnte es durch den erhöhten Freibetrag (Berücksichtigung von 1 halbwaisenberechtigten Kind) zu einer höheren Witwenrente kommen. Normalerweise müssen Sie dies nicht beantragen - die Verwaltung wird dies von Amts wegen nach Bewilligung der Halbwaisenrente überprüfen und Ihnen dann einen neuen Bescheid zuschicken. Ein Anruf vorab kann aber nicht schaden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026