Mein Vater ist verstorben. Meine Mutter bekommt Witwenrente.
Haben meine Schwester und Ich Anspruch auf Halbwaisenrente?
Mein Vater ist verstorben. Meine Mutter bekommt Witwenrente.
Haben meine Schwester und Ich Anspruch auf Halbwaisenrente?
Hallo Dark,
bis zum 18. Lbj. immer. Bis zum 27. Lbj. weiterhin, sofern Sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden, ggf. verlängert um Zeiten von Wehrdienst/Bufdi ...
Mehr und weitere Anspruchsvoraussetzungen/insbesondere bei jungen Menschen mit Behinderungen finden Sie in diesem Merkblatt/S.24 ff:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hilfe_in_schweren_zeiten.html
Gruß
w.
Hallo dark,
W*lfgang hat Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben.
Anspruch auf Waisenrente besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr, wenn
- die Waise sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet,
- einen freiwilligen Dienst leistet, der zu einem Anspruch auf Kindergeld führt oder
- wegen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Helfen Sie uns, ihre-vorsorge.de für Sie zu verbessern!
An Umfrage teilnehmen