Hallo, meine Tochter bekommt Halbwaisenrente. Der Betrag liegt jedoch weit unter dem, wass sie an Unterhalt bekommen würde. Sie muss sich auch selbst krankenversichern, wass den Betrag nochmals verringert. Wenn ich z.Bsp. eine Zusatzversicherung zur Krankenversicherung abschliessen möchte, muss ich für sie nochmals bezahlen, obwohl sie eigentlich bei mir familienversichert sein könnte. Diese Kinder sind benachteiligt. Gibt es gesetzliche Möglichkeiten, dass meine Tochter bei mir krankenversichert sein kann? Gruß Elsa
"Diese Kinder sind benachteiligt."
Ja, denn sie haben Ihren Vater verloren!
Ich glaube, Sie sehen das zu einseitig: würde der Vater noch leben und selbst wegen seiner Krankheit Rente beziehen, wäre seine Leistungsfähigkeit u.U so niedrig, dass es gar keinen Unterhalt gäbe.
Rentenzahlungen begründen nun mal die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen und damit einer eigenen Versicherung.
Die einzige Möglichkeit, dies auszuschließen ist rein theoretisch.
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung. Versichert ist, wer eine bestimmte Vorversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegt hat.
Auch für die Hinterbliebenenrenten wie z.B. die Halbwaisenrente gelten die Vorschriften der KVdR.
Hinsichtlich einer etwaigen Familienversicherung wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Krankenkasse.