Mein 20-jähr. Sohn brach seine Ausbildung im Februar 2007 ab und war seit dieser Zeit als lehrstellensuchend gemeldet. Im April 2008 begann er ein EQJ. Während seiner Ausbildungszeit bezog er Halbwaisenrente, die mit dem Abbruch der Ausbildung eingestellt wurde. Meine Frage ist jetzt erhält er eine Nachzahlung der Halbwaisenrente für die Zeit von März 2007 - März 2008?
15.04.2008, 08:54
von
Schade
nein, er war in diesem Jahr ja nicht in Ausbildung.
Wenn er in dieser Zeit Geld gebraucht hat, hat er seine Arbeitskraft doch hoffentlich fürs Geldverdienen genutzt - insofern war er doch auf öffentliche Unterstützung nicht angewiesen?
15.04.2008, 09:23
Experten-Antwort
Nein, eine Nachzahlung der Halbwaisenrente für den genannten Zeitraum ist nicht möglich.
15.04.2008, 14:36
von
Manu
Vielen Dank für die Antwort, ich war nur der Meinung schon mal von einem Bekannte gehört zu haben, dass dort jemand der eine beg. Ausbildung abgebrochen hatte und später nochmals eine Lehre begonnen hatte eine Nachzahlung der Halbwaisenrente erfolgt ist, obwohl mir irgendwie der Sinn auch nicht ganz klar ist, denn gerade wenn jemand vollkommen ohne Einkommen ist (ausgenommen Kíndergeld) dann erhält keine HWR und wenn er in Ausbildung dann wieder, irgendwie unverständlich, da der Verstorbene ja auch Rentenbeiträge gezahlt hat.