Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Halbwaisenrente

von Rentenfrager29.10.2008 | 12:37
945 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, Der Vater einer bekannten ist gestern verstorben, die Bekannte befindet sich z.Zt. in Elternzeit ( Kind 29.11.2007 geboren) und war über ihren Vater Familienversichert, nun die Frage, besteht Anspruch auf Halbwaisenrente? die bekannte ist im Mai 1986 geboren , wenn ja würde sie eine eigene Krankenversicherung aufgrund der Halbwaisenrente erhalten ? Vielen Dank vorab für die Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente besteht längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise

a) sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder

b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstabens c liegt, oder

c) ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leistet oder

d) wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Sollte eine der Voraussetzungen gegeben sein, empfehlen wir die Stellung eines Antrages auf Halbwaisenrente.

Als Kinder werden auch Enkel und Geschwister berücksichtigt, die in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren oder von ihm überwiegend unterhalten wurden. Ein Kind kann jedoch nur dann in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen worden sein, wenn es aus dem Haushalt der Eltern ausgeschieden und in den des Verstorbenen übergetreten ist. Dies liegt daher nicht vor, wenn die Eltern des Kindes und der Versicherte einen gemeinsamen Haushalt führten.

2 Antworten

no nameam 29.10.2008 | 12:52
Wenn Ihre Bekannte 1986 geboren ist (d. h. über 18 Jahre alt ist), müsste sie in Schul- oder Berufsausbildung sein, um die Halbwaisenrente zu erhalten. Dies scheint nicht der Fall zu sein, da sie sich ja in Elternzeit befindet. Zum Krankenversicherungsschutz wenden Sie sich bitte an die entsprechende Krankenkasse, bei der Ihre Bekannte bisher familienversichert war. Würde Anspruch auf Halbwaisenrente bestehen, bestünde aufgrund dessen Krankenversicherungsschutz. Ob durch den Bezug von Elterngeld Krankenversicherungsschutz besteht, fragen Sie bitte bei der Krankenkasse (ich glaube aber, ja).
Rosannaam 29.10.2008 | 13:43
Evtl. besteht aber sogar ein Anspruch auf Waisenrente für den ENKEL/die ENKELIN des Verstorbenen, WENN diese(r) zum Zeitpunkt des Todes in den Haushalt des Großvaters aufgenommen war ODER von ihm ÜBERWIEGEND unterhalten wurde. Die Aufnahme in den Haushalt bedeutet ein auf längere Dauer gerichtetes Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familiärer Art. Da die Tochter des Verstorbenen über den Vater familienversichert war, könnte man evtl. von dem Sachverhalt der Haushaltsaufnahme im großelterlichen Haushalt ausgehen bzw. dies zumindest prüfen lassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026