Hallo Oliver,
Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Darüberhinaus bis zum 27. Lebensjahr, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Bei Besuch einer Schule wird jährlich eine Schulbescheinigung angefordert.