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Experten-Antwort

halbwaisenrente

von anna26.10.2011 | 15:03
1070 Ansichten
5 Antworten

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mein sohn wird im januar 17 und bezieht hw-rente die ja dann eingestellt wird im moment wird geprüft ob er schwerbeschädigt wegen epilepsie ist und welche alternativen es gibt zur normalen ausbildung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo anna,

grundsätzlich besteht der Anspruch auf Halbwaisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sofern Ihr Sohn im Januar 17 Jahre alt wird, besteht der Anspruch dann noch bis Januar 2013.

Darüber hinaus besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (ggf. verlängert durch Zivil- oder Wehrdienst), wenn die Waise sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet.

In diesem Forum kann nicht eingeschätzt werden, welche Ausbildungsformen für Ihren Sohn aufgrund seines Gesundheitszustands geeignet sind.

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4 Antworten

Maxam 26.10.2011 | 15:23
Die HW-Rente wird auf jeden Fall bis zum 18.Lj. gezahlt!
...am 26.10.2011 | 16:26
Siehe oben... "Darüber hinaus besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (ggf. verlängert durch Zivil- oder Wehrdienst), wenn die Waise sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. "
Maxam 26.10.2011 | 16:26
Anspruch auf eine Waisenrente beseht bis zur Vollendung des 27. Lj., wenn sich die Waise entweder in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
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