Hallo anna,
grundsätzlich besteht der Anspruch auf Halbwaisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sofern Ihr Sohn im Januar 17 Jahre alt wird, besteht der Anspruch dann noch bis Januar 2013.
Darüber hinaus besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (ggf. verlängert durch Zivil- oder Wehrdienst), wenn die Waise sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet.
In diesem Forum kann nicht eingeschätzt werden, welche Ausbildungsformen für Ihren Sohn aufgrund seines Gesundheitszustands geeignet sind.