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Zur Experten-Antwort springenIn jedem Fall werden Sie aufgrund Ihres Antrages einen schriftlichen Bescheid erhalten.
Soweit ich dies Ihrem Beitrag entehme, hat eine Mitarbeiterin Ihnen als Mitteilung zum Stand der Dinge telefonisch mitgeteilt, dass die beantragte Waisenrente bewilligt wird.
Jedoch entscheidet dies nicht die einzelnde Mitarbeiterin bzw. der einzelne Mitarbeiter (Sachbearbeitung) eigenverantwortlich.
Daher bereitet die Sachbearbeitung den Aktenvorgang soweit wie möglich vor, damit der Bescheid erteilt werden kann und leitet die Akte an den bzw. an die Vorgesetzten weiter.
Die Vorgesetzten prüfen nochmals den Sachverhalt und die vorbereitend geleistete Arbeit der Sachbearbeitung.
Wenn alles in Ordnung ist und der Bescheid erteilt werden kann, wird der EDV-Auftrag zur Erteilung des Bescheides im Rentenprogramm zur Verarbeitung frei gegeben, sodass der Bescheid automatisch erstellt wird, am nächsten Tag vorliegt und dann abgesandt werden kann.
Ich kann an dieser Stelle leider nur die Vermutung anstellen, die ich in meinem vorherigen Beitrag angeführt habe.
Leider ist es bei Behörden häufig so, dass gegenüber den Menschen (in diesem Fall Versicherten, Rentenantragstellern) Fachbegriffe verwendet werden, die nicht näher erläutert werden.
Erschwerend kommt leider hinzu, dass bestimmte Begriffe von Rentenversicherungsträger zu Rentenversicherungsträger unterschiedlich benannt werden.
Die Abteilung "Rechtsprüfung" ist mir aufgrund meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit leider nicht bekannt.
Ich kann daher nur vermuten, dass es bei der Rechtsprüfung als solcher darum geht, dass Mitarbeiter des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers derzeit prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Halbwaisenrente vorliegen.
Soweit ich dies Ihrem ersten Beitrag entnehmen kann, wurde die Akte von der zuständigen Mitarbeiterin an ihre Vorgesetzten weitergeleitet. Da es bei allen Rentenversicherungsträger so geregelt ist, dass vor der Bescheiderteilung die Arbeit bzw. der Antrag nochmals von Vorgesetzten geprüft wird, kann ich auch hier nur vermuten, dass zur Zeit die Vorgesetzten der für Sie zuständigen Kollegin nun den Sachverhalt abschließend prüfen, damit möglichst bald der Bescheid erteilt werden kann.
Ich denke daher, dass aufgrund der Ihnen erteilten telefonischen Auskunft der Bescheid bald erteilt werden müsste. Falls das nicht der Fall sein sollte, melden Sie sich am besten erneut bei der Sachbearbeitung. Falls (Fach-)Begriffe verwendet werden, die Sie nicht verstehen, fragen Sie ruhig während des Gespräches danach, was sie bedeuten. Häufig werden von Mitarbeitern der Rentenversicherung Fachbegriffe benutzt, die so sehr "in Fleisch und Blut" übergegangen sind, dass es ihnen gar nicht auffällt, dass der Gesprächspartner nicht wissen kann, was damit gemeint ist.
Die Innenrevision ist "nur" eine Prüfstelle. Also: Sachbearbeitung bearbeitet den Antrag und leitet die Akte zur Prüfung an die Vorgesetzten weiter. Der Vorgesetzte prüft den Fall, befindet ihn für richtig und gibt ihn frei, damit automatisch der Bescheid erteilt werden kann.
Nun kommt die Innenrevision hinzu, die die Freigabe und automatische Bescheiderstellung stoppt, weil sie die Akte nochmals gründlich prüfen will.
Befindet die Innenrevision die Bearbeitung für gut, erfolgt dann die automatische EDV-Verarbeitung, der Bescheid wird erstellt und an Sie abgesandt.
Findet die Innenrevision einen Fehler, beanstandet den Fall, die Sachbearbeitung muss den Fehler berichtigen, sodass sich in letztgenanntem Fall die Bescheiderteilung noch etwas hinauszögern könnte.
Kurz gesagt: Hat die Innenrevison nichts zu beantanden, wird nach der Prüfung der Innenrevison der EDV-Auftrag zur Bescheiderteilung freigegeben.
Die Innenrevision ist eine Abteilung der Rentenversicherungsträger, die zusätzlich zu den Vorgesetzten per Zufallsprinzip Akten auswählt und gründlich prüft, ob alles richtig bearbeitet wurde. Im Grunde ist die Innenrevision ähnlich wie in einer Fabrik eine Endkontrollstelle, die die Qualität des Produktes (hier der bearbeiteten Akte) prüft.
Wenn die Innenrevision keine Fehler findet, dürfte die Bearbeitung bald abgeschlossen und der Bescheid bald bei Ihnen sein.
Stichprobenartig werden mittels eines EDV-Systems aus allen Akten (sowohl Bewilligungen, als auch Ablehnungen), bei denen ein Bescheid erteilt werden soll, die Akten ausgewählt. Das die Akte von der Innenrevison angefordert wurde, ist für sich genommen also kein Indiz für einen Bewilligungsbescheid.
Wie lange dies dauert, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen. Die Prüfung der Akte der Innenrevision dauert evtl. schon ein paar Tage, vielleicht auch bis zu einer Woche. Bitte rufen Sie die Sachbearbeiterin an, damit die in Ihrem Einzelfall Rückfrage bei der Innenrevison halten kann.
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