Guten Tag!
Ich studiere (Direktsudium) und jetzt ich muss sich vom Studium beurlauben lassen, dammit überfällige Ausbildungen korriegieren.
Meine frage ist :
Veriere ich deswegen meine Halbwaisenrente ?
Viele Grusse, J
Guten Tag!
Ich studiere (Direktsudium) und jetzt ich muss sich vom Studium beurlauben lassen, dammit überfällige Ausbildungen korriegieren.
Meine frage ist :
Veriere ich deswegen meine Halbwaisenrente ?
Viele Grusse, J
Schwer verständlich, was Sie da schreiben. Geht es etwas konkreter?
Grundsätzlich besteht für die Zeit der Beurlaubung vom Studium kein Anspruch auf Waisenrente.
Jedoch kann für die Dauer der Beurlaubung ein Waisenrentenanspruch bestehen, wenn die Beurlaubung zur Vorbereitung auf eine Prüfung oder wegen eines Studienaufenthaltes im Ausland erfolgt. Voraussetzung dafür ist, dass die Waise während des Urlaubssemesters ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend mit der Vorbereitung auf die Fortsetzung oder die Wiederholung des bisherigen Unterrichtsstoffes oder für die Prüfung verwendet hat.
Setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung, damit dort der Sachverhalt geklärt und der Anspruch geprüft werden kann.
Entschuldigung, mein deutsch is nich so gut, wie ich mochte...
ich würde wissen, wie es aussieht, wenn ich Halbwaisenrente beziehe, mich aber wegen ECTS - punkte Defizit für ein Semester beurlauben lassen muss. (Ich werde weiter lernen, aber ich werde nur uberfallige fachern aus fruchere semstern machen)
Wird die Rente weitergezahlt?
(ich, dass alles klar ist)
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