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Halbwaisenrente - Altersgrenze

von David10.10.2008 | 12:12
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2 Antworten

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Guten Tag, ich bin 26 Jahre alt (Jahrgang 1982) und beziehe eine Halbwaisenrente. Ich habe einen 10 monatigen Zivildienst geleistet und bin zur Zeit Student. Meinen Studentenstatus werde ich wahrscheinlich bis einschliesslich Sommersemester 2009 inne haben. Laut folgendem Link der Deutschen Rentenversicherung kann eine Halbwaisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bezogen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11934/SharedDocs/de… Allerdings spiegelt der obige Link den Stand vom 09.11.2006 wider. Soweit ich weiss wurde die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld für den Jahrgang 1982 von seinerzeit Vollendung des 27. Lebensjahres auf Vollendung des 26. Lebensjahres abgesenkt. Ist der Bezug von Halbwaisenrente an den Bezug von Kindergeld gekoppelt? Wenn nein, dann gibt es also für Halbwaisenrente und Kindergeldbezug für den Jahrgang 1982 zwei Altersgrenzen? Vielen Dank, David

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo David,

Waisenrente wird bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch den gesetzlichen Wehrdienst, Zivildienst oder einen gleichgestellten Dienst unterbrochen oder hinausgeschoben, kann die Waisenrente entsprechend der Wehr- oder Zivildienstzeitlänge auch während einer Schul- oder Berufsausbildung über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.

Sie können sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob alle Voraussetzungen vorliegen und Ihre Waisenrente entsprechend der Zivildienstzeit über das vollendete 27. Lebensjahr weitergezahlt werden kann.

1 Antworten

Knut Rassmussenam 10.10.2008 | 12:24
Ja. Die für das Kindergeld maßgebende Grenze spielt hier keine Rolle. Bei der Waisenrent edpielt das 27. Lebensjahr plus Dauer des Wehr/Zivildienstes die entscheidende Rolle. Zum Nachlesen gerne empfohlen: rvliteratur.bfa.de - das sind die offiziellen Rechtshandbücher der Rentenversicherung.
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