Hallo David,
Waisenrente wird bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch den gesetzlichen Wehrdienst, Zivildienst oder einen gleichgestellten Dienst unterbrochen oder hinausgeschoben, kann die Waisenrente entsprechend der Wehr- oder Zivildienstzeitlänge auch während einer Schul- oder Berufsausbildung über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.
Sie können sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob alle Voraussetzungen vorliegen und Ihre Waisenrente entsprechend der Zivildienstzeit über das vollendete 27. Lebensjahr weitergezahlt werden kann.