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Experten-Antwort

Halbwaisenrente -Anrechnung bei 1 Monat höherem einmaligem Zusatzverdienst

von Claudia12.01.2015 | 16:31
1098 Ansichten
5 Antworten

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liebe Forummitglieder, meine Tochter hat 2014 Halbwaisenrente bezogen und lediglich einen Monat des ganzen Jahres einen Zusatzverdienst in Höhe von 1600.-€ erhalten. Die Rente ist für den Monat anteilig zurückgefordert worden. Wird der Zusatzverdienst nicht auf das ganze Jahr umgerechnet? Dann würde sie natürlich unter der Freigrenze liegen- Bei dem Kindergeld wird doch auch so verfahren.... Ich finde im Internet keine Antwort und würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand die Frage beantworten kann, liebe Grüße aus HH, Claudia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist so wie bereits gesagt, maßgebend ist das für denselben Zeitraum erzielte monatliche Einkommen.

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4 Antworten

Matze72am 12.01.2015 | 17:39
Kindergeld wird bei Hinterbliebenenrente nicht angerechnet. Bei Rente wegen Todes wird Hinzuverdienst dem Monat zugeordnet, in dem es erzielt wird (zzgl. der Vergleichsberechnung). http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Ein pauschalisierte Betrachtungsweise, also das Jahreseinkommen geteilt durch 12, erfolgt nur bei Arbeitseinkommen (Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, etc.).
Claudiaam 12.01.2015 | 18:36
hallo Matze, vielen Dank für die schnelle und kompetente Auskunft, war sehr hilfreich, lG Claudia
Jonnyam 12.01.2015 | 22:43
Und ab Juli 2015 soll es nach einem schon fast in trockenen Tüchern eingwickelten Gesetzentwurf für Waisenrenten gar keine Anrechnung mehr geben Ist sich sicher, kann momentan aber nicht die Bundestagsdrucksache nenen, Jonny
Jonnyam 13.01.2015 | 11:25
Es handelt sich übrigens um die Bundesratsdrucksache 541/14, die in Kürze als Bundestagsdrucksache erscheinen wird. Der Bundesrat hat zu diesem Punkt keine Einwände erhoben.
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