Halbwaisenrente - Aufbewahrungsfrist von Bescheiden?
03.05.2019, 14:22
von
K. K.
Sehr geehrte Damen und Herren,
2013 erhielt ich letztmalig Halbwaisenrente. Kurz vor dem nächsten Umzug stellt sich mir nun die Frage, wie lange man eigentlich die Bescheide über die Halbwaisenrente aufbewahren muss. Gibt es eine Frist, nach der man sie entsorgen kann? Oder müssen sie bis zur eigenen Rente aufbewahrt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
03.05.2019, 14:56
von
Kaiser
Zitiert von: K. K.
Sehr geehrte Damen und Herren,
2013 erhielt ich letztmalig Halbwaisenrente. Kurz vor dem nächsten Umzug stellt sich mir nun die Frage, wie lange man eigentlich die Bescheide über die Halbwaisenrente aufbewahren muss. Gibt es eine Frist, nach der man sie entsorgen kann? Oder müssen sie bis zur eigenen Rente aufbewahrt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
42 Jahre.
03.05.2019, 15:07
von
KSC
Gott sei Dank ist so was gesetzlich nicht geregelt.
Als freier Bürger ist es Ihre eigene Entscheidung wie lange Sie alte Rentenbescheide aufheben wollen.
Da macht Ihnen der Staat keine Vorschriften - das entscheiden Sie!
04.05.2019, 17:48
von
Kurt
Zitiert von: Kaiser
Zitiert von: K. K.
Sehr geehrte Damen und Herren,
2013 erhielt ich letztmalig Halbwaisenrente. Kurz vor dem nächsten Umzug stellt sich mir nun die Frage, wie lange man eigentlich die Bescheide über die Halbwaisenrente aufbewahren muss. Gibt es eine Frist, nach der man sie entsorgen kann? Oder müssen sie bis zur eigenen Rente aufbewahrt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
42 Jahre.
Auf jedenfall bis zum nächsten Umzug aufheben. Man kann ja nicht wissen. Eine vorgeschriebene Frist gibt es nicht.
06.05.2019, 07:34
Experten-Antwort
Hallo K.K. das kann ich nur bestätigen. Eine Frist zur Aufbewahrung von Rentenbescheiden gibt es nicht. Ich denke, Sie können die Bescheide entsorgen.
06.05.2019, 11:49
von
Valzuun
Meines Wissens nach müssen alle (eventuell) steuerlich relevanten Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden.