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Experten-Antwort

Halbwaisenrente bei Ausbildung an privater Schule

von Mara15.03.2020 | 10:18
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2 Antworten

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Hallo! Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Zahlung einer Waisenrente beendet wird, wenn die Ausbildung eines Volljährigen an einer privaten, nicht staatl. anerkannten Schule absolviert wird? Es handelt sich auch nicht um einen anerkannten Berufsabschluss. Mara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mara,

**** hat Ihnen hier schon die richtigen Hinweise gegeben. Bei der Waisenrente ist entscheidend für die Berücksichtigungsfähigkeit einer staatlich nicht anerkannten Schule, dass diese Ausbildung annähernd einer Ausbildung entspricht, die Schülern an staatlich anerkannten Schulen vermittelt wird. Dies kann nur im Einzelfall geprüft werden. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen. Nur dieser kann Ihnen verbindlich sagen, ob die Waisenrente weitergezahlt werden kann.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

****am 15.03.2020 | 16:54
Hallo Mara, auch die Ausbildung an einer privaten, nicht staatlich anerkannten Schule kann als "Schulausbildung" gelten um einen weiteren Anspruch auf Waisenrente bis zum 27. LJ. zu haben. Fülle den Vordruck R0616 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… vollständig aus und schicke diesen nach Bestätigung durch die Schule/Einrichtung an deinen RV-Träger, der wird dann über die Weitergewährung entscheiden. Noch ein schönes WE
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