Als volljährige Waise haben Sie Anspruch auf Waisenrente, wenn Sie sich wieder in Berufsausbildung befinden und zwar bis zum Ende des Kalendermonats, in dem Sie das 27. Lebensjahr vollenden (sofern sich der Anspruchszeitraum wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst nicht über das 27. Lebensjahr verlängert).
Beginnt Ihre Ausbildung laut Ausbildungsvertrag bereits am 01.September (oder am ersten Arbeitstag danach, wenn der Erste des Monats ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist), haben Sie bereits ab September wieder Anspruch auf Waisenrente.