Hallo Regina,
unabhängig von den Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch kann ein Zweitstudium auch als duales Studium zu einem weiteren Anspruch auf Halbwaisenrente führen.
Es gibt allerdings auch Fallgestaltungen, die keinen weiteren Rentenanspruch begründen.
Falls es sich bei Ihrem Zweitstudium zum Beispiel um ein Anschluss- oder Ergänzungsstudium in der gleichen Studienrichtung handelt, liegt eine weitere Schulausbildung nur vor, wenn Sie einen höherqualifizierten Abschluss anstreben. Auch die verschiedenen dualen Studiengänge werden unterschiedlich beurteilt. Es kommt auf die genaue Fallgestaltung an!
Ihre Frage kann hier im Forum nicht abschließend beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen, setzen Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.