Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag stellen und eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes und nach Möglichkeit auch den künftigen Ausbildungsvertrag vorliegen. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger wird dann anhand von Dauer und Ausgestaltung des Praktikums entscheiden, ob in Ihrem konkreten Einzelfall von "Ausbildung" während des Praktikums ausgegangen werden kann (dabei werden die von kacper schon geposteten Grundsätze herangezogen).