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Halbwaisenrente bei Exmatrikulation

von k_bruchmueller13.02.2008 | 21:42
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3 Antworten

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Hallo, ich habe im Forum schon einiges zum Thema nachgelesen. Allerdings ist der Sachverhalt bei mir etwas anders. Ich kann mich für meine Diplomarbeit exmatrikulieren lassen und damit 611.10 € sparen. Die Diplomarbeit ist laut SPO ein Teil meiner Ausbildung. Bei mir würde meine Ausbildung erst mit Bestehen der Diplomarbeit enden. Im Forum habe ich gelesen, dass es keine Rolle spielt ob ich meine Diplomarbeit vor oder nach der Exmatrikulation abgebe. Womit kann ich diese Aussage belegen? Vielen Dank für die Hilfe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf die Halbwaisenrente noch bis zum erfolgreichen Abschluss des Studiums. Der Zeitpunkt der Exmatrikulation ist also unbeachtlich.

2 Antworten

Johannam 14.02.2008 | 07:57
Soweit bei Hochschulausbildungen die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit den letzten Teil der Prüfung darstellt, gilt die Zeit bis zur Abgabe bzw. Verteidigung der Arbeit als Ausbildung, wenn diese im Rahmen der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und dadurch Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch genommen werden. Dies kann grundsätzlich UNTERSTELLT werden, wenn in dieser Zeit KEINE Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Erfolgt die Prüfung oder Anfertigung der schriftlichen Arbeit erst geraume Zeit nach dem letzten Unterrichtstag, ist im Einzelfall festzustellen, ob in der Zwischenzeit tatsächlich noch von Ausbildung auszugehen ist. Hier ist insbesondere die zeitliche Inanspruchnahme durch die Ausbildung von Bedeutung.
k_bruchmuelleram 16.02.2008 | 14:13
Wie kann ich diese Aussage am besten belegen. Habe mich auf Punkt 2.1.1 Hinweisblatt für die Waisenrente (R5466) bezogen. Da heißt es ja: "Endzeitpunkt bei einer Fach- und Hochschulausbildung ist...der Tag der Prüfung bzw. der Tag der Bekanntgabe des Endergebnisses der Prüfung."
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