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Experten-Antwort

Halbwaisenrente bei Sprachkurs?

von Lena 23.09.2011 | 16:21
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage zur Halbwaisenrente. Ich habe im Juni diesen Jahres mein Abitur gemacht und bis einschließlich Juni auch noch Halbwaisenrente erhalten. Vor 2 Wochen bin ich nach Spanien gezogen, werde aber erst nächstes Jahr mein Studium hier beginnen (Dolmetschen und Übersetzen). Dieses Jahr würde ich gerne einen Sprachkurs an der Uni machen, um mein Spanisch noch weiter zu verbessern. Meine Frage ist nun, ob ich trotzdem die Halbwaisenrente erhalte, oder ob diese nur gezahlt wird, wenn ich mich für einen kompletten Studiengang eingeschrieben habe. Vielen Dank schonmal im Voraus, Lena

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie sich während Ihres Auslandaufenthaltes nicht in einem Ausbildungsverhältnis befinden, der Auslandsaufenthalt aber der Verbesserung der Sprachkenntnisse dient, weil Sie den Beruf des Dolmetschers erlernen wollen, und Kenntnisse durch praktischen Gebrauch der Umgangssprache erwerben müssen, kann ein Anspruch auf Waisenrente bestehen.

Hierzu müssen Sie während eines Auslandsaufenthaltes von bis zu 6 Monaten mehr als 20 Stunden wöchentlich für den Erwerb von Sprachkenntnissen (praktisch) aufwenden.

Bei einem Auslandsaufenthalt von 6 bis zwölf Monaten muss neben einer praktischen Übung der Sprache auch eine theoretische Ausbildung betrieben werden (also wie von Ihnen beschrieben, indem Sie sich zu einem Sprachkurs anmelden). Die theoretische Ausbildung im Ausland darf jedoch nicht so gering sein, dass sie praktisch bedeutungslos ist. 4 Stunden in der Woche ist allerdings nicht ausreichend.

Der Nachweis, dass im Anschluss an den Auslandsaufenthalt die angestrebte Berufsausbildung aufgenommen wird, ist nicht erforderlich.

Ebenso können Sie auch Arbeiten als Au-pair - gegen freie Unterkunft und Verpflegung und/oder Taschengeld übernehmen. Nehmen Sie im Ausland eine reguläre Beschäftigung auf, besteht der Anspruch auf Waisenrente nur, wenn die (Sprach-)Ausbildung Zeit und Arbeitskraft mehr als 20 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt

Nachlesen können Sie dies auch unter : http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48R5.2.1.7.2

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der Anspruch besteht, wenn während des Auslandsaufenthaltes mehr als 20 Stunden wöchentlich für den Erwerb von Sprachkenntnissen aufgewendet werden. Dies kann auch durch Vor- und Nachbereitungszeit eines 15 stündigen Sprachkurses erreicht werden. Letzlich entscheidet Ihr Rentenversicherungsträger, ob der zeitliche Aufwand hierdurch erfüllt wird.

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5 Antworten

-_-am 23.09.2011 | 18:17
Zitat von Lena anzeigen
Der Besuch von Sprachenschulen ist Schul- oder Berufsausbildung, sofern hierdurch Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch genommen werden. Diese Voraussetzung ist in jedem Einzelfall zu prüfen, da erfahrungsgemäß gerade die Ausbildung an Sprachenschulen oftmals nicht im Vollzeitunterricht, sondern z. B. nur im Abendunterricht erfolgt. Siehe http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Alltagsbegleiteram 23.09.2011 | 21:36
Wenn Sie lediglich als Gasthörer eingeschrieben sind, wird Ihr Sprachstudium nicht als Ausbildungszeit anerkannt. Vielleicht bemühen Sie sich für diesen Zeitraum zusätzlich um einen Praktikumsplatz im Bereich ihres zukünftigen Berufsfeldes. Dann stünde der Weiterzahlung einer Waisenrente nichts entgegen.
Lena am 24.09.2011 | 15:39
Also der Sprachkurs hier an der Uni ginge von Oktober bis Juni, allerdings hätte ich nur 4 Stunden Unterricht pro Woche, das würde wahrscheinlich nicht reichen, oder? Und ist es sicher, dass bei einem Praktikum weitergezahlt würde, wenn ich nachweisen kann, dass es im Bereich meines zukünftigen Berufsfeldes läge? Dazu dann die Frage, wie ich das nachweise, ich habe ja noch keinen festen Platz an der Uni für nächstes Jahr.. Reicht es, wenn ich sage, dass ich ein Praktikum bei einem Übersetze mache, weil ich das gerne studieren möchte?? Ich hätte noch eine andere Möglichkeit, und zwar könnte ich hier als Aupair bei einer spanischen Familie arbeiten, würde dafür die Halbwaisenrente auch weitergezahlt werden?
-_-am 24.09.2011 | 17:00
4 Stunden pro Woche sind kein Sprachkurs, der zum Waisenrentenbezug berechtigt. Praktikum - siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Privatunterricht - siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Falls Sie noch andere Ideen haben - siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Lena am 26.09.2011 | 10:37
Super, vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Ich hab mich jetzt dazu entschieden, für dieses Jahr in eine andere Stadt zu gehen, um einen Sprachkurs zu machen. Eine letzte Frage noch: Dort an der Uni gibt es einen Kurs von Oktober bis Mai mit 15 Wochenstunden und einen mit 20, welchen würden Sie mir empfehlen? Der Arbeitsaufwand des 15 stündigen Kurses wäre mit Vor- und Nachbereitung auch bei mindestens 20 Stunden pro Woche, aber könnte man mir da die Halbwaisenrente trotzdem verweigern?
Deutsche Rentenversicherung
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