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Experten-Antwort

Halbwaisenrente bei Studium in den Niederlanden

von Patric Naas04.08.2014 | 17:51
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Sohn (19 Jahre) hat eine Halbwaisenrente im Juni 2014 beantragt und genehmigt bekommen. Diese ist jedoch befristet bis zum 31.10.2014. Das kann ich nachvollziehen, da er Ende Juli sein Abi gemacht hat und nur eine Bescheinigung des Gymnasium vorlegen konnte und eine Bescheinigung fürs Studium noch nicht. Nun wird er am 01.09.2014 ein Studium in den Niederlanden beginnen und dort auch wohnen. Welche Unterlagen benötige ich nun für die Fortführung der Halbwaisenrentenzahlung? Genügt ein Zertifikat der Uni Maastricht (Certificate of Registration)? Oder müssen wir wieder die ganzen Formulare (R615/R616) ausfüllen? Was müssen wir noch berücksichtigen wegen des Umzugs in die Niederlande? Herzlichen Dank Patric Naas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Patric Naas,

dem Beitrag von User „W*lfgang“ ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 04.08.2014 | 18:53
Hallo Patric Naas, 'leider' müssen Sie einen Weiterzahlungsantrag stellen/diesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… wie Sie schon oben richtig erkannt haben, da alle grundsätzlichen Voraussetzungen für die weitere Halbwaisenrentenzahlung/ab 18. Lbj. zu prüfen sind - insbesondere die Einkommensprüfung/R660 Solange Ihr Sohn noch vor Ort ist, können Sie das auch noch in der nächsten Beratungsstelle zusammen erledigen. Gruß w.
Patric Naasam 04.08.2014 | 20:23
Hallo W*lfgang, hallo Experte! Herzlichen Dank für eure schnellen Antworten....dann werde ich es mal so angehen :-) Gruß Patric Naas
Deutsche Rentenversicherung
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